Datenschutz-Wissen
TeamViewer DSGVO-konform in der Zahnarztpraxis: Konfiguration, AVV und Sicherheits-Checks
Kurzantwort
TeamViewer ist in der Zahnarztpraxis DSGVO-konform einsetzbar, wenn die Konfiguration stimmt: Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO mit dem zugreifenden Dienstleister, Easy Access deaktiviert, Zwei-Faktor-Authentifizierung und Sitzungs-Protokollierung aktiv. Die Verbindungen verschlüsselt TeamViewer laut Hersteller-Dokumentation standardmäßig mit RSA-4096 und AES-256. Nicht das Tool entscheidet über den Datenschutz, sondern Vertrag und Einstellungen.
TeamViewer und Patientendaten: warum die Standard-Installation nicht reicht
Der Abrechnungsdienstleister soll sich nächste Woche zum ersten Mal aufschalten, und es stellt sich die Datenschutz-Frage: Dürfen wir das mit TeamViewer überhaupt? Die Frage ist berechtigt. Ihre Praxissoftware verwaltet Gesundheitsdaten nach Art. 9 Abs. 1 DSGVO, die am strengsten geschützte Datenkategorie der Verordnung.
Sobald ein Externer per TeamViewer auf DAMPSOFT, CHARLY, Z1 oder ein anderes Praxisverwaltungssystem zugreift, liegt eine Auftragsverarbeitung vor. Das gilt für den Abrechnungsservice genauso wie für den IT-Support, der "nur mal kurz draufschaut". Ohne Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO haftet die Praxis allein. Bei Verstößen drohen nach Art. 83 Abs. 5 DSGVO Bußgelder bis 20 Millionen Euro oder 4 Prozent des Jahresumsatzes.
Die gute Nachricht: TeamViewer hat seinen Hauptsitz in Göppingen und unterliegt deutschem Datenschutzrecht. Entscheidend ist die Konfiguration: Die Standard-Installation ist für Privatanwender gedacht, nicht für eine Praxis mit Patientendaten. Dieser Guide zeigt, welche vier Voraussetzungen und zwölf Einstellungen den Unterschied machen.
Welche vier Voraussetzungen machen TeamViewer DSGVO-konform?
1. Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO
Wer per TeamViewer auf Patientendaten zugreift, wird zum Auftragsverarbeiter. Der AVV regelt die Pflichtinhalte nach Art. 28 Abs. 3 DSGVO: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck, die betroffenen Datenkategorien und die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM). Er gehört unterschrieben in Ihre Datenschutz-Ablage, bevor die erste Sitzung startet.
2. Verschlüsselung: Standard, aber Version aktuell halten
TeamViewer verschlüsselt Verbindungen laut eigener Sicherheitsdokumentation standardmäßig mit RSA-4096-Schlüsselaustausch und AES-256-Sitzungsverschlüsselung. Diese Verschlüsselung lässt sich nicht abschalten, einen Schalter dafür gibt es nicht. Ihre Aufgabe ist eine andere: eine aktuelle TeamViewer-Version einsetzen und Auto-Update aktiv lassen, damit Sicherheits-Patches sofort ankommen.
3. Easy Access deaktivieren
"Easy Access" erlaubt Fernsteuerung ohne Bestätigung vor Ort. Für Privatanwender bequem. In der Praxis ein DSGVO-Risiko: Niemand sieht, wann sich wer aufschaltet. Deaktivieren Sie die Funktion. Jede Sitzung muss eine Person in der Praxis bewusst freigeben, das ist Ihr Nachweis, dass der Zugriff kontrolliert abläuft.
4. Sitzungs-Protokollierung aktivieren
TeamViewer kann Verbindungen und Datei-Transfers protokollieren. Aktivieren Sie diese Protokollierung und legen Sie die Aufbewahrungsdauer gemeinsam mit Ihrem Datenschutzbeauftragten fest. Beides gehört dokumentiert in das Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten der Praxis.
Die 12-Punkte-Checkliste: TeamViewer-Einstellungen für die Zahnarztpraxis
Die folgende Tabelle fasst alle Einstellungen zusammen, die Ihr Praxisteam prüfen sollte. Wichtig: Menüpfade und Funktionsnamen ändern sich zwischen TeamViewer-Versionen. Gleichen Sie die Punkte deshalb mit Ihrer installierten Version ab.
| # | Einstellung | Soll-Zustand | Hinweis |
|---|---|---|---|
| 1 | Verschlüsselung | RSA-4096 / AES-256 | Standard, nicht abschaltbar, aktuelle Version nutzen |
| 2 | Easy Access | DEAKTIVIERT | sonst Zugriff ohne Freigabe vor Ort möglich |
| 3 | Festes Kennwort | nicht hinterlegt | jede Sitzung manuell freigeben |
| 4 | Zwei-Faktor-Authentifizierung | aktiviert | TOTP-App (Authenticator) |
| 5 | Sitzungs-Protokollierung | aktiviert | Aufbewahrungsdauer mit Datenschutzbeauftragtem festlegen |
| 6 | Verbindungs-Anzeige | sichtbar | Praxisteam muss laufende Sitzungen erkennen können |
| 7 | Auto-Update | aktiviert | Sicherheits-Patches sofort einspielen |
| 8 | Sitzungs-Aufzeichnung | nur lokal | keine Cloud-Ablage von Aufzeichnungen mit Patientenbezug |
| 9 | Allowlist (Whitelist) | konfiguriert | nur bekannte IDs und Konten zulassen |
| 10 | TeamViewer-Konto | personalisiert | kein Sammel-Konto für mehrere Personen |
| 11 | TLS-Version | 1.2 oder höher | ältere Protokolle deaktivieren |
| 12 | Datei-Transfer | protokolliert | Übertragungen in der Sitzungs-Protokollierung erfassen |
Diese Tabelle ersetzt nicht die Abstimmung mit Ihrer Praxis-IT. Sie macht das Gespräch zwischen Praxismanagement, IT-Betreuung und Datenschutzbeauftragtem konkret, Punkt für Punkt.
TeamViewer oder AnyDesk: Welches Tool ist besser für die Praxis?
Aus DSGVO-Sicht sind beide Tools gleichwertig einsetzbar, die Konfiguration entscheidet, nicht das Logo. Die Unterschiede liegen im Detail:
| Kriterium | TeamViewer | AnyDesk |
|---|---|---|
| Sitz des Herstellers | Göppingen, Deutschland | Stuttgart, Deutschland |
| Verschlüsselung | RSA-4096 / AES-256, Standard | AES-256, TLS 1.2, Standard |
| DSGVO-Konformität | erreichbar, Konfiguration entscheidet | erreichbar, Konfiguration entscheidet |
| Lizenz-Modell | Abo-basiert, gestaffelte Editionen | Abo-basiert, gestaffelte Editionen |
| Verbreitung in Praxen | weit verbreitet | weit verbreitet |
Unsere Empfehlung: Nutzt Ihre Praxis bereits eines der beiden Tools, bleiben Sie gerne dabei. Ein Tool-Wechsel bringt keinen Datenschutz-Gewinn, nur Umstellungsaufwand. Wie Sie die Schwester-Lösung absichern, zeigt unser Guide AnyDesk DSGVO-konform konfigurieren.
Wie arbeitet DentCon per TeamViewer in Ihrer Praxissoftware?
Die externe zahnärztliche Abrechnung läuft bei DentCon in den meisten Fällen digital per sicherem Fernzugriff, per TeamViewer, AnyDesk oder VPN, je nachdem, was Ihre Praxis bereits nutzt. Sie installieren nichts Neues, wir richten uns nach Ihrem Setup.
So läuft der Start konkret ab:
- AVV zuerst. Den Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO setzen wir vor dem Start gemeinsam auf. Die Details, also Protokollierung, Zugriffswege und Zuständigkeiten, legen wir individuell mit Ihrer Praxis und Ihrem IT-Verantwortlichen fest, so dass alles dokumentiert ist und zu Ihrer Praxis passt.
- Die Arbeit läuft in der Software Ihrer Praxis. Wir arbeiten mit allen Praxisverwaltungssystemen. Ihre Patientendaten bleiben in Ihrem System.
Ihre Abrechnungskraft fällt kurzfristig aus und die Monats- oder Quartalsabrechnung steht an? Dann finden wir eine Lösung für Sie. Wie das abläuft, steht auf der Seite zur kurzfristigen Übernahme bei Personalausfall.
Häufige Fragen zu TeamViewer und DSGVO in der Zahnarztpraxis
Sie nutzen TeamViewer? Dann unterstützen wir Sie genau darin
Für Praxisinhaber geht es am Ende vor allem um das Honorar. Fehlerhafte Leistungsketten, vergessene Begründungen, fehlende oder lückenhafte Dokumentationen, Lücken bei Material- und Laborkosten, das gehört zu den häufigsten der mehr als 18 Fehler, die wir in den Praxen finden. Was eine ungeprüfte Abrechnung kostet, steht auf der Hauptseite zur externen Abrechnung.
Unsere ZMV’s bzw. Abrechnungsspezialistinnen unterstützen Sie und Ihr Team in allen Bereichen der zahnärztlichen Abrechnung, komplett oder in Teilbereichen, dauerhaft oder als Vertretung, direkt in der Software Ihrer Praxis über Ihr vorhandenes TeamViewer-Setup. Sie sehen jede Position und behalten den vollen Überblick. Alle Bausteine zeigt unser Angebot zur externen Abrechnung Zahnarzt.
Quellen
- DSGVO-Verordnungstext: Art. 9, Art. 28, Art. 32, Art. 33, Art. 83
- TeamViewer Sicherheitsdokumentation und Trust Center (Verschlüsselung, Zertifizierungen, AVV)
- Zahnärztekammer Berlin: Datenschutz-Stellungnahmen
- Landeszahnärztekammer Baden-Württemberg: Kapitel EU-Datenschutz-Grundverordnung
- BfDI: Hinweise zu Telemedizin und Fernzugriff
- TeamViewer Trust Center, Stellungnahme zum Vorfall vom Juni 2024
Brauche ich einen AVV mit TeamViewer selbst?
Das hängt von den genutzten Funktionen ab. Der wichtigste AVV ist der mit dem Dienstleister, der per TeamViewer auf Ihre Patientendaten zugreift, also Abrechnungsservice, IT-Support oder externe Abrechnungskraft. TeamViewer stellt darüber hinaus im eigenen Trust Center einen Auftragsverarbeitungsvertrag bereit, relevant etwa für Konto- und Verbindungsdaten bei Cloud-Funktionen. Im Zweifel abschließen und die Einordnung mit Ihrem Datenschutzbeauftragten klären.
Wo stehen die TeamViewer-Server?
TeamViewer veröffentlicht Angaben zu Server-Standorten und Zertifizierungen, unter anderem ISO 27001, im eigenen Trust Center, prüfen Sie dort den aktuellen Stand. Für die Praxis gilt unabhängig davon: Sitzungs-Aufzeichnungen mit Patientenbezug nur lokal speichern, keine Cloud-Ablage.
Ist TeamViewer Tensor sicherer als die Standard-Lizenz?
TeamViewer Tensor ist die Enterprise-Variante mit erweiterten Rollen-, Audit- und Single-Sign-On-Funktionen. Für die meisten Zahnarztpraxen reicht eine Standard-Lizenz aus, wenn die 12 Punkte aus der Checkliste umgesetzt sind. Entscheidend ist die Konfiguration, nicht die Editions-Stufe.
Was passiert bei einem TeamViewer-Sicherheitsvorfall?
TeamViewer hat am 26. Juni 2024 einen Angriff auf die eigene Unternehmens-IT festgestellt und ihn im Trust Center öffentlich gemacht. Nach Herstellerangaben blieben die Produktumgebung, die Konnektivitätsplattform und Kundendaten unberührt. Kopiert wurden Verzeichnisdaten von Mitarbeitenden. Das ist ein wichtiger Unterschied zum AnyDesk-Vorfall vom Februar 2024, bei dem der Hersteller betroffene Produktionssysteme eingeräumt hat. Für die Praxis gilt: Auto-Update aktiv halten. Könnten Patientendaten betroffen sein, melden Sie das binnen 72 Stunden nach Art. 33 DSGVO an die zuständige Aufsichtsbehörde und informieren Sie parallel Praxis-IT und Datenschutzbeauftragten.
Wie informiere ich meine Patienten über den Fernzugriff?
Die Datenschutzerklärung der Praxis muss den Einsatz externer Dienstleister und Fernzugriffs-Lösungen offenlegen. Eine namentliche Nennung von TeamViewer ist nicht zwingend, die Kategorie "externe Abrechnung über gesicherte Remote-Aufschaltung" gehört aber hinein. Welche Pflichten sonst noch gelten, zeigt unser Artikel zur Dokumentationspflicht in der Zahnarztpraxis.
Kann ich AnyDesk und TeamViewer parallel nutzen?
Technisch ja, operativ unübersichtlich. Zwei Tools bedeuten zwei Konfigurationen, zwei Protokoll-Orte, zwei Fehlerquellen. Unsere Empfehlung: ein Tool pro Standort.
Hinweis: Dieser Guide ist eine fachliche Orientierung und keine Rechtsberatung. Verbindliche Aussagen für Ihre Praxis treffen Ihr Datenschutzbeauftragter oder ein auf IT-Recht spezialisierter Anwalt.
Der nächste Schritt
Eine Frage zu Ihrer Abrechnung? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Rufen Sie uns gerne an und erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, was für Ihre Praxis der nächste sinnvolle Schritt ist.
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