Zum Inhalt springen
DentCon

Praxis-Wissen

Dokumentationspflicht Zahnarzt: MDK-sicher und abrechnungsfest nach § 630f BGB

Kurzantwort

§ 630f BGB verpflichtet jede Zahnarztpraxis, die Behandlung in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang zu dokumentieren. Bei Prüfungen durch Medizinischen Dienst (MD/MDK) und KZV zählt nur die Patientenakte: Was dort nicht steht, gilt als nicht erbracht und ist nicht abrechenbar. Die fünf häufigsten Lücken: PA-Befunde, OPG-Befundung, Aufklärungsprotokolle, späte Einträge, Komplikationen.

Besteht Ihre Akte den MD-Brief? Der 10-Punkte-Selbsttest

Fordert der Medizinische Dienst Unterlagen an, gilt dafür manchmal eine Frist von nur zwei Wochen. Dann zählt, was die Akte belegt: Befund, Aufklärung und Verlauf, vollständig und nachvollziehbar. Maßgeblich ist allein die Dokumentation, nicht die Erinnerung im Behandlungsteam.

So beschreiben es Praxisteams im Gespräch mit DentCon:

"Durch den Praxisalltag werden Leistungen und Dokumentationen vergessen einzutragen. Ich merke, mir gehen Honorare verloren."

Ob Ihre Praxis vorbereitet ist, zeigt dieser Selbsttest. Beantworten Sie jede Zeile ehrlich mit Ja oder Nein:

#PrüffrageJa/Nein
1Liegt zu jeder abgerechneten PAR-Strecke ein vollständiger PA-Befund vor (6-Punkt-Sondierungstiefen, BAS, Furkationsbefall)?
2Hat jede Röntgenaufnahme eine dokumentierte rechtfertigende Indikation und einen schriftlichen Befund?
3Ist jedes Aufklärungsgespräch mit Datum, Inhalt und unterschriebener Einwilligung in der Akte?
4Stehen die Einträge am Behandlungstag in der Akte - nicht Tage später?
5Sind Nachträge als Nachträge gekennzeichnet, mit Datum und Kürzel des Eintragenden?
6Sind Komplikationen wie Nachblutung oder verzögerte Einheilung samt Maßnahme dokumentiert?
7Ist jede UPT-Strecke lückenlos nachvollziehbar - inklusive dokumentierter Recall-Unterbrechungen und Absagen?
8Deckt der Karteieintrag jede abgerechnete Leistung - keine Leistungskette ohne passende Dokumentation?
9Gibt es eine Gegenkontrolle der Leistungserfassung nach dem Vier-Augen-Prinzip?
10Finden Sie jeden Beleg binnen zwei Wochen wieder - auch aus Archiv oder Altsystem?

Jedes Nein zeigt eine Lücke, die sich gezielt schließen lässt. Bleibt sie offen, kann sie bei einer MD- oder KZV-Prüfung auch rückwirkend Honorar kosten.

Was verlangt § 630f BGB von Zahnarztpraxen?

§ 630f BGB regelt seit dem Patientenrechtegesetz 2013 die Dokumentation der Behandlung. Drei Absätze, drei Pflichten:

Abs. 1 - zeitnah und änderungssicher: Die Patientenakte ist in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang mit der Behandlung zu führen. Berichtigungen und Änderungen sind nur zulässig, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt und erkennbar ist, wann sie vorgenommen wurden. Elektronische Systeme müssen das technisch sicherstellen.

Abs. 2 - vollständig: Sämtliche aus fachlicher Sicht wesentlichen Maßnahmen samt Ergebnissen gehören in die Akte - insbesondere Anamnese, Diagnosen, Untersuchungen, Befunde, Therapien samt Wirkungen, Eingriffe, Einwilligungen, Aufklärungen.

Abs. 3 - aufbewahren: Die Patientenakte ist 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren, soweit andere Vorschriften keine längeren Fristen vorgeben.

Zur Einordnung: Die oft zitierte Anforderung, die Dokumentation müsse "für einen Fachkundigen nachvollziehbar" sein, steht so nicht im Gesetzeswortlaut. Sie stammt aus der Rechtsprechung. Praktisch gilt sie trotzdem: Einträge und Kürzel müssen so klar sein, dass ein fachkundiger Dritter den Behandlungsverlauf rekonstruieren kann.

Die Beweislast-Regel im Haftungsrecht: Ist eine medizinisch gebotene wesentliche Maßnahme nicht dokumentiert, wird nach § 630h Abs. 3 BGB vermutet, dass sie nicht getroffen wurde. Im Behandlungsfehler-Prozess muss dann die Praxis das Gegenteil beweisen.

Und im Abrechnungsrecht? Dort gilt ein eigener, vom Bundessozialgericht geprägter Grundsatz: Eine vertragszahnärztliche Leistung, die nicht dokumentiert ist, gilt als nicht erbracht - und ist nicht abrechenbar. Zwei verschiedene Rechtswege, dasselbe Ergebnis: Ohne Akte kein Nachweis.

Was prüfen Medizinischer Dienst und KZV konkret?

Zwei Prüfwege treffen die Dokumentation:

Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106 SGB V: Prüfgremien von KZV und Krankenkassen prüfen, ob die abgerechneten BEMA-Leistungen dem Wirtschaftlichkeitsgebot entsprechen. Auffällige Abrechnungsmuster lösen die Prüfung aus.

Einzelfallprüfung durch den Medizinischen Dienst: Der MDK heißt seit 2020 Medizinischer Dienst (MD) - in den Praxen hat sich "MDK-Prüfung" gehalten. Krankenkassen beauftragen den MD, wenn sie konkrete Abrechnungen anzweifeln. Geprüft wird:

  • Vollständigkeit der Befunderhebung
  • Plausibilität von Diagnose und Therapie
  • Deckung zwischen Dokumentation und abgerechneter Leistung
  • Nachweis der Aufklärung
  • zeitliche Abfolge von Befund, Aufklärung und Behandlung

Die häufigsten Beanstandungen nach Leistungsbereich:

LeistungsbereichTypische Beanstandung
PAR / UPTSondierungstiefen unvollständig, PSI statt Vollbefund, Recall-Unterbrechungen nicht dokumentiert
ChirurgieAufklärung ohne Datum oder Inhalt, Einwilligung fehlt oder unsigniert
RöntgenOPG ohne schriftlichen Befund, rechtfertigende Indikation fehlt
Prothetik / ZEEingliederungs-Befund fehlt, Kauproben oder Eingliederungskorrekturen nicht dokumentiert

Die fünf häufigsten Dokumentationslücken - mit Muster-Karteieintrag

Fehlende Dokumentation, lückenhafte Dokumentation, fehlende Gegenkontrolle der Leistungserfassung: Das gehört zu den häufigsten der mehr als 18 Fehler, die DentCon in Zahnarztpraxen findet. Die folgenden fünf Lücken stehen bei Prüfungen fast immer im Mittelpunkt. Zu jeder zeigen wir den Karteieintrag vorher und nachher - als anonymisiertes, gekürztes Muster.

Lücke 1: PA-Befund unvollständig

Der PSI ist ein Screening-Instrument. Für die Befunddokumentation vor einer PAR-Therapie reicht er nicht. Nötig sind vollständige Sondierungstiefen (ST) an sechs Stellen je Zahn, Bluten auf Sondierung (BAS), Attachmentverlust sowie Furkationsbefall. Fehlt der Vollbefund, gilt die PAR-Behandlung als nicht indiziert - Rückforderung droht. Die Grundlagen der Strecke erklärt unser Artikel zur PAR-Richtlinie 2021.

Vorher (hält nicht stand)Nachher (prüfungsfest)
"PAR begonnen, AIT o. B.""PA-Befund 01.04.: ST-6-Punkt-Messung vollständig, max. 7 mm an 36 distolingual; BAS an 14 Stellen positiv; Furkation Grad II an 36 und 46; Attachmentverlust erfasst. Anamnese aktualisiert: Diabetes Typ 2. AIT-Indikation begründet."

Lücke 2: OPG ohne Befund

Röntgenaufnahmen brauchen eine dokumentierte rechtfertigende Indikation und einen schriftlichen Befund - das verlangt das Strahlenschutzrecht (§ 85 Strahlenschutzgesetz). "OPG angefertigt" ohne Befund-Eintrag genügt nicht: Eine nicht befundete Aufnahme gilt im Streitfall als nicht medizinisch indiziert.

Vorher (hält nicht stand)Nachher (prüfungsfest)
"OPG angefertigt.""OPG 12.05., rechtfertigende Indikation: V. a. retinierter 48, generalisierter Knochenabbau. Befund: 48 mesial gekippt, keine apikalen Aufhellungen, horizontaler Knochenabbau ca. 30 % im Seitenzahnbereich."

Lücke 3: Aufklärung nicht protokolliert

§ 630e BGB verpflichtet zur Aufklärung vor Eingriffen - mit Datum, Inhalt und Einwilligung. Standardformulare ohne patientenindividuelle Ergänzung werden von Prüfern zunehmend kritisch gesehen. Besonders bei Extraktionen, Implantaten und PAR-Chirurgie gehört der konkrete Fall ins Protokoll.

Vorher (hält nicht stand)Nachher (prüfungsfest)
"Pat. über Ex 38 aufgeklärt.""Aufklärung 03.06.: Extraktion 38; Risiken Nachblutung, Schwellung, Verletzung N. alveolaris inferior und N. lingualis, Kieferhöhleneröffnung; Alternative Belassen unter Kontrolle besprochen; Rückfragen beantwortet; schriftliche Einwilligung unterschrieben in Akte."

Lücke 4: Einträge Tage später

§ 630f Abs. 1 BGB verlangt die Dokumentation in unmittelbarem zeitlichem Zusammenhang. In elektronischen Systemen ist der Zeitstempel sichtbar: Ein Eintrag, der Tage nach der Behandlung entsteht, hat bei Prüfungen wenig Beweiswert.

Vorher (hält nicht stand)Nachher (prüfungsfest)
Eintrag am 14.04. für die Behandlung vom 09.04., nicht als Nachtrag gekennzeichnet.Eintrag am Behandlungstag über Leistungskette und Textbaustein; nötige Ergänzung später als "Nachtrag 14.04., Kürzel MM" - der ursprüngliche Inhalt bleibt erkennbar.

Realistisch wird zeitnahe Dokumentation erst mit dem richtigen Werkzeug: Wer für die häufigsten Behandlungsabläufe Textbausteine und Leistungsketten in DAMPSOFT, CHARLY, Z1 oder EVIDENT hinterlegt hat, dokumentiert am Stuhl in Sekunden - statt abends aus dem Gedächtnis. Genau das vermittelt unsere Schulung Textbausteine und Leistungsketten.

Lücke 5: Komplikationen weggelassen

Nachblutung, Implantatversagen, verzögertes Einheilen: Komplikationen werden gerne weggelassen, um "nichts Schlechtes" in die Akte zu schreiben. Das ist das Gegenteil von Schutz. Wer die Komplikation nicht dokumentiert, hat im Streitfall keine Verteidigungsgrundlage - und kann die Behandlung der Komplikation nicht abrechnen. Befund, Maßnahme und Ergebnis gehören vollständig in die Akte, auch wenn der Verlauf unerfreulich war.

Vorher (hält nicht stand)Nachher (prüfungsfest)
Kein Eintrag zur Nachblutung; nächster Eintrag erst beim Folgetermin."05.06., 17:40 Uhr: Pat. meldet telefonisch Nachblutung Regio 38; Empfehlung Aufbisstupfer, Wiedervorstellung angeboten. 18:15 Uhr: Tamponade gelegt, Naht kontrolliert, Verhaltenshinweise erneut erklärt. Kontrolle 06.06. vereinbart."

Nicht dokumentiert = nicht erbracht: Was heißt das für die Abrechnung?

Die Verbindung zwischen Dokumentation und Abrechnung ist direkt. Was nicht in der Akte steht, gilt bei einer Prüfung als nicht erbracht. Nicht als "vielleicht erbracht". Als nicht erbracht.

PAR und UPT: Rechnet die Praxis die PAR-Strecke ab, fehlt aber die Sondierungstiefen-Dokumentation, kann der MD die Indikation anfechten - und damit die komplette Abrechenbarkeit. Dasselbe gilt für die UPT: Ein nicht dokumentierter Recall-Abbruch macht jede Folge-UPT angreifbar. Welche Fehler dabei am teuersten sind, zeigt unsere Analyse der typischen Umsetzungsfehler der PAR-Reform.

Chirurgie: Eine Alveolitis-Behandlung nach Extraktion ist nur abrechenbar, wenn Komplikation und Maßnahme dokumentiert sind. Ohne Eintrag kein Nachweis. Ohne Nachweis kein Honorar.

Fehlende Gegenkontrolle: Einer der 18 typischen Fehler aus der DentCon-Praxis: Die Behandlung ist dokumentiert, aber nie als Leistung erfasst - oder umgekehrt. Das eine kostet Honorar, das andere Prüfsicherheit. Ohne Vier-Augen-Abgleich zwischen Karteieintrag und Leistungserfassung bleibt beides unbemerkt.

Was kostet lückenhafte Dokumentation Ihre Praxis?

Vier Konsequenzen, vom Alltag bis zum Ernstfall:

Rückforderung: Bei MD- und Wirtschaftlichkeitsprüfungen werden Leistungen ohne dokumentierte Indikation aberkannt. Die Kasse fordert Honorar zurück - auch Jahre später.

Beweislastumkehr im Haftungsfall: Fehlt die Dokumentation einer wesentlichen Maßnahme, vermutet das Gericht nach § 630h Abs. 3 BGB, dass sie nicht stattgefunden hat. Die Praxis muss das Gegenteil beweisen. Ohne Akte ist das kaum möglich.

Berufsrecht: Zahnärztekammern können bei systematisch mangelhafter Dokumentation berufsrechtliche Verfahren einleiten.

Praxisübergabe und Vertretung: Lückenhafte Akten erschweren jede Fortführung der Behandlung - durch Vertreter, Nachfolger oder einen Käufer.

Die Inhaber-Rechnung: Vergessene Leistungen und fehlende Dokumentation gehören zu den Abrechnungsfehlern, die wir am häufigsten finden. Wie viel davon in Ihrer Praxis zusammenkommt, zeigt erst die Analyse Ihrer Abrechnung.

Wie DentCon Ihre Dokumentation abrechnungsfest macht

Drei Wege, je nach Bedarf Ihrer Praxis:

1. Fehler- und Abrechnungsanalyse. Im Rahmen der externen zahnärztlichen Abrechnung führen wir Fehler- und Abrechnungsanalysen durch, um mögliche Abrechnungsverluste und ungenutzte Honorarpotenziale zu erkennen. Wo abgerechnete Leistung und Karteieintrag nicht zusammenpassen, liegt fast immer eines von beiden: Honorarverlust oder Prüfrisiko. Details zur Abrechnungsoptimierung.

2. Schulungen für Ihr Team. In der Schulung Dokumentation optimieren lernen ZMV und ZFA, was in welcher Situation in die Karteikarte gehört - rechtssicher nach § 630f BGB und abrechnungsfest. Die Schulung Textbausteine und Leistungsketten macht zeitnahe Dokumentation im Praxisalltag machbar. Beide auch für Anfänger und Wiedereinsteiger.

3. Externe Abrechnung direkt in Ihrer Software. Das DentCon-Team übernimmt Ihre Abrechnung komplett oder in Teilbereichen - per gesicherter Remote-Aufschaltung direkt in Ihrer Praxissoftware. Ihre Patientendaten bleiben in der Praxis, geregelt über einen AVV nach Art. 28 DSGVO. Jede Praxis wird von 1-2 festen Abrechnungsexpertinnen betreut.

"Wir haben doch eine ZMV." Ja, als Entlastung stehen wir Ihrem internen Abrechnungsteam partnerschaftlich zur Seite und setzen da an, wo Unterstützung oder Hilfe benötigt wird: Teilbereiche, Urlaubs- und Krankheitsvertretung, Schulungen für das Team. DentCon unterstützt und bestärkt Ihr Team.

Häufige Fragen zur Dokumentationspflicht

Ihr nächster Schritt

Wissen, was Ihre Dokumentation bereits kostet: Die Fehler- und Abrechnungsanalyse zeigt, wo Ihrer Praxis Honorar verloren geht - direkt in Ihrer Software, ohne Umstellung. Rufen Sie uns gerne an: 06762 9627644.

Akute Einzelfrage? "Hilfe, ich komme gerade in der Abrechnung nicht weiter!!!" Für genau diese Momente gibt es die SOS-Abrechnungs-Feuerwehr (Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr). Die Anmeldung ist kostenfrei, die Leistungen sind dann kostenpflichtig: 0172 9359355 oder per WhatsApp.

Für Ihre Praxis - Immer ein Gewinn!

Darf ich fehlende Dokumentation nachträglich ergänzen?

Ja - wenn es eine ehrliche Ergänzung ist, keine inhaltliche Umdeutung. § 630f Abs. 1 BGB erlaubt Berichtigungen und Änderungen nur, wenn der ursprüngliche Inhalt erkennbar bleibt und der Zeitpunkt der Änderung erkennbar ist. Praktisch heißt das: Datum der Nacherfassung plus Kürzel des Eintragenden. Ein Nachtrag, der als Original-Eintrag ausgegeben wird, ist Urkundenfälschung mit strafrechtlicher Relevanz.

Wie lange muss ich die Behandlungsdokumentation aufbewahren?

Die Patientenakte mindestens 10 Jahre nach Abschluss der Behandlung (§ 630f Abs. 3 BGB). Röntgenaufnahmen aus Untersuchungen 10 Jahre nach der letzten Untersuchung - geregelt in § 85 Strahlenschutzgesetz (StrlSchG); bei Patienten unter 18 Jahren bis zur Vollendung des 28. Lebensjahres. Die frühere Röntgenverordnung ist seit Ende 2018 aufgehoben. Prüfen Sie zudem, ob Ihre elektronische Archivierung diese Fristen DSGVO-konform abdeckt.

Was gehört in ein MDK-sicheres Aufklärungsprotokoll?

Mindestens: Datum des Gesprächs, Name der aufklärenden Person, Inhalte (Diagnose, geplante Behandlung, Alternativen, Risiken), Datum der Einwilligung, Unterschrift des Patienten. Standardformulare ohne patientenindividuelle Ergänzung gelten zunehmend als unzureichend. Bei komplexen Eingriffen gehört der Gesprächsverlauf individuell dokumentiert.

Reicht der PSI als PAR-Befund für die Abrechnung?

Nein. Der Parodontale Screening Index ist ein Screening-Instrument. Vor einer PAR-Therapie verlangt die Befunddokumentation vollständige Sondierungstiefen an sechs Stellen je Zahn, Bluten auf Sondierung, Attachmentverlust sowie Furkationsbefall. Fehlt der Vollbefund, kann der MD die Indikation der gesamten PAR-Strecke anzweifeln.

Der nächste Schritt

Eine Frage zu Ihrer Abrechnung? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Rufen Sie uns gerne an und erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, was für Ihre Praxis der nächste sinnvolle Schritt ist.

Für Ihre Praxis - Immer ein Gewinn!

Melanie Gobbo, Geschäftsführerin von DentCon, telefoniert im hellen Büro KI-generiert