PAR-Wissen
PAR-Richtlinie 2021: Behandlungsstrecke, UPT-Fristen und Abrechnung mit der Kasse
In Kraft seit 1. Juli 2021, seitdem mehrfach geändert:
- 01.07.2021Die PAR-Richtlinie des G-BA tritt in Kraft und ordnet die Behandlungsstrecke neu.
- 13.05.2022Neue Rundung der Sondierungstiefen: Werte ab 0,5 mm werden aufgerundet, Werte darunter abgerundet. Bis dahin wurde stets aufgerundet.
- 01.01.2025Die Evaluation der Richtlinie wird verschoben. Sie beginnt fünf statt zwei Jahre nach dem Inkrafttreten, also am 1. Juli 2026.
- 01.07.2025Die UPT ist nicht mehr an Kalenderzeiträume gebunden, es gelten Mindestabstände je Grad. Der BEMA wurde zum selben Tag angepasst.
Quellen: Beschlüsse des G-BA vom 17.12.2020, 16.12.2021 und 19.12.2024.
Kurzantwort
Die PAR-Richtlinie des G-BA gilt seit dem 1. Juli 2021 und strukturiert die Parodontitis-Behandlung gesetzlich Versicherter als Strecke: Vorbehandlung, antiinfektiöse Therapie (AIT), gegebenenfalls chirurgische Therapie (CPT) und zwei Jahre unterstützende Parodontitistherapie (UPT). Die UPT-Frequenz richtet sich nach Grad A, B oder C. Wichtig: Zum 1. Juli 2025 hat der G-BA die starre Kalenderbindung der UPT abgeschafft. Seither gelten Mindestabstände - Grad A bis zu 2 Sitzungen (mind. 10 Monate Abstand), Grad B bis zu 4 (mind. 5 Monate), Grad C bis zu 6 (mind. 3 Monate) über die 2 Jahre. Beantragt wird elektronisch über EBZ.
Unterbrechungen des Recalls: Ein häufiger PAR-Fehler
Viele Praxisteams kennen diese Situation: Eine UPT-Patientin, Grad B, verschiebt ihren Termin. Durch Personalengpass oder Urlaub gerät der neue Termin aus dem Blick, und die UPT-Sitzung wird überfällig. Der Recall ist unterbrochen, und bereits genehmigtes Honorar wird nicht abgerechnet.
Genau dieses Muster steht als Fehler Nummer 17 auf unserer internen Liste der 18 Abrechnungsfehler, die wir in Praxen am häufigsten finden: "PAR-Richtlinie: Fehler bei der Abrechnung der UPT-Behandlungsstrecke, Unterbrechungen des Recalls, vergessene Termine."
Die PAR-Strecke läuft über Jahre. Seit dem 1. Juli 2025 ist die UPT nicht mehr an Kalenderzeiträume, sondern an Mindestabstände gebunden - das gibt mehr Planungsspielraum, ändert aber nichts am Kernproblem: niemand erinnert die Praxis automatisch an die fälligen Sitzungen. Wer die UPT-Logik nicht im Detail kennt, verliert Honorar - leise, Sitzung für Sitzung.
Welche Umsetzungsfehler wir in Praxen am häufigsten sehen und wie Sie sie beheben, vertieft der Schwester-Artikel PAR-Reform: die häufigsten Umsetzungsfehler in der Praxis.
Was hat die PAR-Richtlinie 2021 verändert?
Die Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) gilt seit dem 1. Juli 2021. Sie ersetzt die Vorgänger-Richtlinie aus dem Jahr 2004 und orientiert sich an der S3-Leitlinie zur Parodontitis-Behandlung.
Drei Änderungen prägen seitdem den Praxisalltag:
- Strukturierte Behandlungsstrecke. Statt einzelner Maßnahmen gibt es eine verbindliche Abfolge: Vorbehandlung, antiinfektiöse Therapie (AIT), gegebenenfalls chirurgische Therapie (CPT), unterstützende Parodontitistherapie (UPT).
- UPT als verbindliche Nachsorge über 2 Jahre. Die Nachsorge ist Teil der genehmigten Strecke, mit festen Frequenzen je Grad.
- Genehmigungspflicht und EBZ. Jede PAR-Therapie muss vor Beginn von der Krankenkasse genehmigt werden - seit 2023 elektronisch über das EBZ-Verfahren.
Für die Behandlung heißt das: mehr Struktur. Für die Abrechnung heißt das: mehr Positionen, mehr Fristen, mehr Stellen, an denen Honorar liegen bleiben kann.
Wie läuft die PAR-Behandlungsstrecke ab?
Phase 1: Vorbehandlung und Einstufung
Am Anfang stehen das Aufklärungs- und Therapieplanungsgespräch (ATG), die Mundhygieneunterweisung (MHU) und der vollständige Parodontalstatus mit Sondierungstiefen. Voraussetzung der Kassenleistung ist eine diagnostizierte Parodontitis.
Auf Basis der Befunde stuft die behandelnde Zahnärztin oder der Zahnarzt den Patienten in Grad A, B oder C ein. Diese Einstufung entscheidet später über die UPT-Frequenz - und damit über das Honorar der gesamten Nachsorge-Phase.
Phase 2: Antiinfektiöse Therapie (AIT)
Die AIT ist die geschlossene mechanische Behandlung der befallenen Zähne. Abgerechnet wird je Zahn, getrennt nach ein- und mehrwurzeligen Zähnen (BEMA-Positionen AITa und AITb). 3 bis 6 Monate nach Abschluss folgt die Befundevaluation (BEV): Ist der Befund stabil, geht es direkt in die UPT. Reicht das Ergebnis nicht aus, schließt sich die CPT an.
Phase 3: Chirurgische Therapie (CPT) - nur wenn nötig
Die CPT kommt zum Einsatz, wenn die AIT nicht ausreicht. Sie ist erneut genehmigungspflichtig und wird ebenfalls je Zahn abgerechnet (CPTa und CPTb). Nach der CPT folgt wieder eine Befundevaluation.
Phase 4: Unterstützende Parodontitistherapie (UPT)
Die UPT ist die verbindliche Nachsorge über 2 Jahre. Jede Sitzung bündelt mehrere Einzelleistungen, von der Mundhygienekontrolle bis zur Reinigung. Wie oft eine UPT-Sitzung ansetzbar ist, hängt vom Grad ab - die Fristen stehen in der Tabelle im nächsten Abschnitt. Nach Ablauf der 2 Jahre kann bei Bedarf eine neue Eingangsuntersuchung mit neuem Antrag erfolgen.
In dieser langen vierten Phase entstehen die Recall-Lücken aus Fehler 17. Die Strecke ist genehmigt, das Honorar ist planbar - es muss nur Sitzung für Sitzung abgeholt werden.
Wie oft ist UPT erlaubt? Die Frequenz nach Grad A, B und C
Seit dem 1. Juli 2025 ist die UPT-Frequenz nicht mehr an Kalenderzeiträume (Halbjahr, Tertial, Quartal) gebunden, sondern an Mindestabstände zur zuletzt erbrachten identischen UPT-Leistung. Das ist die wichtigste PAR-Änderung der letzten Jahre - viele Praxen planen noch nach der alten Logik:
| Grad | Einstufung | UPT je Grad (über 2 Jahre) | Mindestabstand |
|---|---|---|---|
| A | gering | bis zu 2 Sitzungen | 10 Monate |
| B | mittel | bis zu 4 Sitzungen | 5 Monate |
| C | hoch | bis zu 6 Sitzungen | 3 Monate |
(Quelle: PAR-Richtlinie des G-BA, § 13 in der Fassung ab 01.07.2025.)
Der Wegfall der Kalenderbindung bringt Spielraum: Die Sitzungen lassen sich gleichmäßig über die zwei Jahre verteilen, solange der jeweilige Mindestabstand gewahrt bleibt. Damit wird Recall-Organisation zu barem Honorar - aber andersherum als früher: Wer den Recall abreißen lässt, schöpft die genehmigten Sitzungen nicht aus. Bei Grad C sind das bis zu sechs UPT-Sitzungen pro Patient, die erbracht und abgerechnet werden wollen. Alle datierten Änderungen seit 2021 führt unser PAR-Update-Tracker auf.
Drei Merkregeln für das Praxisteam:
- UPT-Folgetermin direkt in der laufenden Sitzung vergeben, nicht erst nach Erinnerung.
- Mindestabstand beachten: Die nächste identische UPT-Leistung erst ansetzen, wenn 10 (Grad A), 5 (Grad B) bzw. 3 Monate (Grad C) vergangen sind.
- Jede Unterbrechung der Strecke dokumentieren - Lücken fallen spätestens bei der Abrechnung auf.
Woran Sie erkennen, dass Ihre PAR-Strecken Lücken haben
Drei Prüffragen, die sich direkt aus unserer 18-Fehler-Liste ableiten:
- Laufen alle genehmigten Strecken noch? Abgerissene Recalls fallen oft erst auf, wenn die zwei Jahre fast verstrichen sind und Sitzungen unerbracht bleiben. Prüfen Sie die offenen UPT-Strecken systematisch gegen die Mindestabstände - nicht nur die Termine der nächsten Woche.
- Wird jede erbrachte UPT-Sitzung auch vollständig erfasst? Häufig erbrachte Leistungen, die nicht abgerechnet werden, und vergessene Leistungen stehen als Fehler 9 und 10 auf unserer Liste. Bei der UPT mit ihren gestaffelten Einzelleistungen je Sitzung trifft das besonders schnell.
- Gibt es eine Gegenkontrolle? Fehlende Gegenkontrolle der Leistungserfassungen ist Fehler 18. Eine zweite Person, die die PAR-Positionen vor der Einreichung prüft, fängt Lücken ab, bevor sie Honorar kosten.
Wie funktioniert der PAR-Antrag über EBZ?
EBZ steht für das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. Für PAR-Anträge ist es seit dem 1. Juli 2023 verpflichtend. Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung schreibt dazu: "Ab dem 1. Juli 2023 werden Behandlungspläne für den Leistungsbereich Parodontalerkrankungen (PAR), die zuvor auf Papier genehmigt werden mussten, verpflichtend digital über das EBZ abgewickelt." Der PAR-Antrag wird direkt aus der Praxissoftware an die Krankenkasse übermittelt.
In den Antrag gehören:
- Patienten-Stammdaten
- Befunde inklusive Parodontalstatus
- die geplante Therapie
- die Einstufung in Grad A, B oder C
Wichtig für die Abrechnung: Die Grad-Einstufung im Antrag legt die genehmigte UPT-Frequenz fest. Eine sorgfältige Einstufung schafft deshalb die Grundlage für eine reibungslose UPT-Planung in den nächsten 2 Jahren.
Lehnt die Kasse den Antrag ab, begründet sie das schriftlich; ein Widerspruch ist möglich. Eine saubere Befund-Dokumentation ist die beste Vorbereitung auf eine glatte Genehmigung.
Welche BEMA-Positionen gehören zur PAR-Strecke?
| Position | Leistung | Wann angesetzt |
|---|---|---|
| ATG | Aufklärungs- und Therapieplanungsgespräch | einmalig zu Beginn der Strecke |
| MHU | Mundhygieneunterweisung | Vorbehandlung |
| AITa | Antiinfektiöse Therapie, einwurzeliger Zahn | je Zahn |
| AITb | Antiinfektiöse Therapie, mehrwurzeliger Zahn | je Zahn |
| BEV | Befundevaluation | 3 bis 6 Monate nach AIT bzw. CPT |
| CPTa | Chirurgische Therapie, einwurzeliger Zahn | wenn die AIT nicht ausreicht |
| CPTb | Chirurgische Therapie, mehrwurzeliger Zahn | wenn die AIT nicht ausreicht |
| UPTa bis UPTg | gestaffelte UPT-Einzelleistungen, u. a. Mundhygienekontrolle (UPTa), supragingivale Reinigung je Zahn (UPTc), Sondierung (UPTd) | je UPT-Sitzung nach Grad A, B, C |
Die Bewertung dieser Positionen in BEMA-Punkten legt der Bewertungsausschuss fest, nicht der Gemeinsame Bundesausschuss. Beides steht deshalb in getrennten Regelwerken. Verbindlich ist der BEMA in der Fassung Ihrer KZV.
Wie oft darf die UPT erbracht werden?
Das regelt § 13 Absatz 3 der PAR-Richtlinie, und zwar getrennt nach dem festgestellten Grad der Erkrankung. Der UPT-Zeitraum beträgt zwei Jahre und beginnt am Tag der ersten UPT-Leistung.
| Grad | Häufigkeit im UPT-Zeitraum | Mindestabstand zur zuletzt erbrachten identischen Leistung |
|---|---|---|
| A | bis zu zweimal | zehn Monate |
| B | bis zu viermal | fünf Monate |
| C | bis zu sechsmal | drei Monate |
Zwei Dinge werden dabei häufig übersehen. Erstens soll die UPT laut § 13 Absatz 1 drei bis sechs Monate nach Abschluss des geschlossenen oder offenen Vorgehens beginnen. Zweitens gelten für die Messung der Sondierungstiefen und für die Untersuchung des Parodontalzustands eigene, abweichende Fristen, die sich nicht aus der Tabelle oben ableiten lassen. Wer hier pauschal rechnet, verliert Honorar.
Reicht der Zweijahreszeitraum nicht aus, ist eine Verlängerung möglich. Sie darf in der Regel nicht länger als sechs Monate sein und braucht vorher die Genehmigung der Krankenkasse.
Quelle: PAR-Richtlinie des G-BA, Fassung vom 19. Dezember 2024, in Kraft seit dem 1. Juli 2025.
Wie BEMA-Punktwerte und Bewertungszahlen grundsätzlich funktionieren, erklärt unser Artikel BEMA-Abrechnung: die Grundlagen.
Häufige Fragen zur PAR-Richtlinie 2021
Was die PAR-Strecke für Ihren Honorarumsatz bedeutet
Für Praxisinhaber bedeutet die PAR-Strecke planbares Honorar über Jahre, verteilt auf viele kleine, kalendergebundene Positionen pro Patient. Was im Praxisalltag an einer einzelnen Position untergeht, multipliziert sich bei der PAR-Strecke über Jahre und über alle PAR-Patienten der Praxis.
Fehler bei der UPT-Behandlungsstrecke und Unterbrechungen des Recalls stehen auf unserer Liste der wiederkehrenden Abrechnungsfehler weit oben.
Unsere Abrechnungsexpertinnen übernehmen Ihre PAR-Abrechnung komplett oder als Teilbereich - deutschlandweit, per gesichertem Fernzugriff direkt in Ihrer Praxissoftware. Im Rahmen der Abrechnung führen wir auch Fehler- und Abrechnungsanalysen durch, um Abrechnungsverluste und ungenutzte Honorarpotenziale zu erkennen - bei der PAR-Strecke heißt das: UPT-Fristen, Recall-Lücken, vergessene Positionen. Jede Praxis wird von 1-2 festen Abrechnungsexpertinnen betreut, die Ihre Abläufe und Ihre laufenden Strecken kennen. Was die Zusammenarbeit komplett umfasst, zeigt unser Angebot zur externen Abrechnung für Zahnarztpraxen.
Rufen Sie uns gerne an: 06762 9627644. Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Quellen
- G-BA: Richtlinie zur systematischen Behandlung von Parodontitis (PAR-Richtlinie), Beschluss vom 17. Dezember 2020, in Kraft seit 1. Juli 2021
- KZBV: Informationen zur PAR-Richtlinie und UPT
- BEMA Teil 4 (PAR-Positionen), KZBV/Bewertungsausschuss
- § 22a SGB V
- KZBV: EBZ - Elektronisches Beantragungs- und Genehmigungsverfahren
- AWMF: S3-Leitlinie zur Behandlung von Parodontitis
Wie lange dauert eine komplette PAR-Strecke?
Die UPT allein läuft über 2 Jahre. Mit Vorbehandlung, AIT, Befundevaluation und gegebenenfalls CPT erstreckt sich die gesamte Strecke meist über rund 2,5 bis 3 Jahre.
Was passiert, wenn eine UPT-Sitzung ausfällt?
Seit dem 1. Juli 2025 gelten statt Kalenderzeiträumen Mindestabstände: 10 Monate (Grad A), 5 Monate (Grad B) oder 3 Monate (Grad C) zur zuletzt erbrachten identischen Leistung. Eine ausgefallene Sitzung lässt sich nachholen, sobald der Mindestabstand gewahrt ist - innerhalb der zwei Jahre. Wird der Recall jedoch ganz unterbrochen, bleiben genehmigte UPT-Sitzungen unerbracht und damit unabgerechnet. Deshalb ist die Recall-Organisation bei der PAR-Strecke direkt honorarrelevant.
Wofür steht EBZ?
EBZ ist das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren. PAR-Anträge werden damit direkt aus der Praxissoftware an die Krankenkasse übermittelt; das frühere Papierverfahren ist abgelöst.
Welche Praxissoftware unterstützt das EBZ-Verfahren?
Die gängigen Praxisverwaltungssysteme bringen EBZ-Module mit. DentCon arbeitet per Fernzugriff direkt in diesen Systemen sowie in jeder weiteren Zahnarzt-Software.
Gilt die PAR-Behandlung auch für Privatpatienten?
Privatversicherte werden nach GOZ abgerechnet: der Parodontalstatus über GOZ 4000, die geschlossene Therapie über GOZ 4070 (einwurzelige) und GOZ 4075 (mehrwurzelige Zähne). Über das Honorar entscheidet zusätzlich der Steigerungsfaktor - die Regeln dazu erklärt der Artikel Steigerungsfaktor 3,5 in der GOZ.
Wer stuft den Grad A, B oder C ein?
Die behandelnde Zahnärztin oder der Zahnarzt, anhand der erhobenen Befunde. Die Einstufung gehört in den EBZ-Antrag und legt die genehmigte UPT-Frequenz für 2 Jahre fest.
Was regelt Paragraf 22a SGB V?
Eine Sonderregel für Pflegebedürftige und Menschen mit Behinderung: Sie erhalten einen erleichterten Zugang zur PAR-Behandlung und können ohne die volle Vorbehandlungs-Phase direkt zur AIT übergehen.
Wie geht es nach den 2 Jahren UPT weiter?
Nach Ablauf der UPT-Phase ist bei Bedarf eine neue Eingangsuntersuchung mit neuem PAR-Antrag möglich. Bei stabilem Befund geht der Patient in die normale Vorsorge über. Entscheidend für die Abrechnung: Das Ende der Strecke aktiv im Blick behalten, damit der Übergang nicht unbemerkt verstreicht.
Der nächste Schritt
Eine Frage zu Ihrer Abrechnung? Wir ordnen sie am Telefon ein.
Rufen Sie uns gerne an und erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, was für Ihre Praxis der nächste sinnvolle Schritt ist.
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