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DentCon

Planbare Vertretung

Elternzeit und Mutterschutz: Ihre Abrechnung läuft weiter

Ihre ZMV geht in Mutterschutz oder Elternzeit? Wir übernehmen die zahnärztliche Abrechnung, deutschlandweit, direkt in der Software Ihrer Praxis.

Schwangere ZMV zeigt einer DentCon-Expertin am Bildschirm, wo in der Praxissoftware was liegt KI-generiert
Übergabe mit Vorlauf, nicht im Notfall
Vorlauf
Meist sieben Wochen
Betreuung
1-2 feste Expertinnen
Dauer
Vorübergehend oder länger
Ihre Software
Bleibt, wie sie ist

Kurzantwort

DentCon übernimmt die zahnärztliche Abrechnung, wenn Ihre ZMV in Mutterschutz oder Elternzeit geht.

Die Vertretung läuft per gesichertem Fernzugriff, und zwar in dem System, das Ihre Praxis ohnehin nutzt. Welche Bereiche wir je System abdecken, zeigt die Software-Übersicht. 1-2 feste Abrechnungsexpertinnen betreuen Ihre Praxis, vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum, komplett oder nur in einzelnen Teilbereichen, ganz nach Ihren Wünschen.

Mir gehen Honorare verloren, weil im Praxisalltag Leistungen nicht eingetragen werden.

Diesen Satz hören wir häufig, wenn das verbleibende Team die Abrechnung zusätzlich übernehmen soll. Auch in der Elternzeit muss Ihre Abrechnung lückenlos weiterlaufen.

  • Monats- und Quartalsabrechnung bleiben fristgebundenDie Abgabefristen der KZV gelten weiter, eine Verlängerung kann bei Bedarf beantragt werden.
  • Anträge und Privatliquidation fallen weiter anPrüfung von HKP und KV, GOZ-Rechnungen sowie die Erfassung des Eigenlabors nach BEL II und BEB stehen weiter an.
  • Die PAR-Strecke läuft weiterUPT-Termine und Recall folgen festen Abständen und brauchen weiterhin eine verlässliche Betreuung.

Der Mutterschutz-Termin steht schon fest? Wir freuen uns auf Ihren Anruf! 06762 9627644

Leerer Bürostuhl vor einem aufgeräumten Abrechnungsplatz mit zwei Monitoren KI-generiert

Der gesetzliche Rahmen

Welche Fristen gelten bei Mutterschutz und Elternzeit?

Sobald Ihre ZMV Ihnen die Schwangerschaft mitteilt, beginnt die Planung. Die Fristen geben dafür einen klaren Rahmen.

  1. Die Mitteilung

    Ihre ZMV informiert Sie

    Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Vertretung rechtzeitig planen.

  2. 7 Wochen vorher

    Elternzeit wird angemeldet

    In Textform, so verlangt es § 16 BEEG.

  3. 6 Wochen vorher

    Die Schutzfrist beginnt

    Gerechnet ab dem errechneten Geburtstermin.

  4. Die Geburt

    Acht Wochen Schutzfrist

    Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind es zwölf.

  5. Danach

    Elternzeit, bis zu drei Jahre

    Ob die Rückkehr nach einem Jahr, nach drei Jahren oder gar nicht erfolgt, ist heute oft noch offen.

Eckwerte aus Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
Regelung Eckwert Grundlage
Schutzfrist vor der Geburt6 Wochen vor dem errechneten TerminMuSchG
Schutzfrist nach der Geburt8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 WochenMuSchG
KündigungsschutzVon der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der EntbindungMuSchG
ElternzeitBis zu 3 Jahre pro KindBEEG
Anmeldefrist der ElternzeitSpätestens 7 Wochen vor Beginn, in Textform. Zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag sind es 13 Wochen§ 16 BEEG

Aus 14 Wochen können drei Jahre werden

Deshalb ist die Zusammenarbeit mit DentCon flexibel gestaltet: Sie kann kurzfristig beginnen und endet ganz nach Ihren Wünschen.

Quellen: Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, jeweils im Volltext.

Statt Suchen, Einarbeiten, Verabschieden

Was Ihnen die externe Vertretung in dieser Zeit bietet

Sie möchten die Lücke schließen, ohne für eine Übergangszeit eine neue Kraft zu suchen, einzuarbeiten und später wieder zu verabschieden. Genau dafür ist die Vertretung durch DentCon gedacht.

  • 1-2 feste Expertinnen

    Sie arbeiten direkt in Ihrer Software, und Sie haben immer eine Ansprechpartnerin Ihres Vertrauens.

  • Kein Recruiting, keine Einarbeitung

    Die Kosten für Stellenanzeige, Einarbeitung und Fortbildungen entfallen.

  • Auch kurzfristig möglich

    Vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum. Kommt Ihre ZMV zurück, entscheiden Sie, wie es weitergeht.

  • Flexible Zusammenarbeit

    Ohne langfristige Personalbindung, komplett oder nur in einzelnen Bereichen.

  • Ihr Praxiswissen bleibt erhalten

    Dieselben Expertinnen begleiten Ihre Praxis über die gesamte Vertretungszeit.

  • Ihr Empfang bleibt beim Patienten

    Ihre Empfangskraft kümmert sich weiterhin persönlich um Ihre Patienten und um alle, die mit Ihrer Praxis in Kontakt sind oder den Kontakt suchen. Wir übernehmen BEMA, GOZ, GOÄ und die Laborabrechnung. Alle Bausteine zeigt unser komplettes Abrechnungs-Angebot.

Was eine Vertretung auf Zeit kostet und wovon der Preis abhängt, steht auf der Seite Kosten der externen Abrechnung.

Von der ersten Frage bis zur Rückkehr

Wie läuft die Vertretung konkret ab?

Fünf Schritte, von denen der erste nur ein Telefonat ist.

06762 9627644
  1. Telefonischer Austausch

    Sie nennen Praxisgröße, Software, gewünschten Umfang und den geplanten Beginn des Mutterschutzes. Wir ordnen Ihr Anliegen sofort ein und sagen Ihnen konkret, wie wir Sie unterstützen können.

  2. Angebot und Auftragsverarbeitungsvertrag

    Sie erhalten zeitnah ein individuelles Angebot, dazu den Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Details zum Datenschutz legen wir gemeinsam mit der IT-Betreuung Ihrer Praxis fest.

  3. Technisches Setup

    Wir arbeiten per gesicherter Aufschaltung, mit dem Werkzeug, das Ihre Praxis ohnehin nutzt, direkt in Ihrer Praxissoftware. Es gibt keinen Systemwechsel und keinen Datenumzug, Ihre Patientendaten bleiben in der Praxis.

  4. Übergabe und Start

    Die für Sie festen Abrechnungsexpertinnen nehmen die laufenden Vorgänge auf. Solange Ihre ZMV noch im Haus ist, klären wir offene Punkte direkt mit ihr.

    Für die Übergabe genügt ein kurzer Austausch mit Ihrer ZMV. Kann aus unvorhergesehenen Gründen keine Übergabe oder kurze Einarbeitung stattfinden, ist auch das für unser Team kein Problem.

  5. Rückkehr Ihrer ZMV

    Sie entscheiden: Wir übergeben komplett zurück oder behalten Teilbereiche wie die Monats- und Quartalsabrechnung oder die Privatliquidation. Für den Wiedereinstieg unterstützen wir Ihre ZMV gerne mit einer Abrechnungs-Schulung.

Die andere Rechnung

Was kostet die Übergangszeit ohne erfahrene Abrechnungskraft?

Gerade in Vertretungsphasen häufen sich Dinge, die wir in Praxen immer wieder finden. Wie viel davon auf Ihre Praxis zutrifft, zeigt erst der Blick in Ihre Abrechnung. Genau das ist der erste Schritt, wenn wir eine Vertretung übernehmen.

Eigene Situation durchrechnen
  • Leistungen werden nicht eingetragen

    Im Praxisalltag fehlt oft die Zeit für eine vollständige Dokumentation. Was nicht dokumentiert ist, kann nicht abgerechnet werden.

  • Fehler und Verluste durch Unwissenheit

  • Überforderung der Mitarbeitenden in ihren Kompetenzen

  • Lücken in den Leistungsketten

    Ohne tägliche Routine in der Systematik werden Ketten leicht unvollständig angelegt. Das fällt oft erst bei der Einreichung auf.

  • Der Recall in der UPT gerät ins Stocken

    Fehlt der Überblick über die Behandlungsstrecke, verschieben sich Termine und die Strecke wird unterbrochen.

Begriff

Was ist eine Abrechnungs-Vertretung bei Elternzeit?

Eine Abrechnungs-Vertretung bei Elternzeit ist die zeitlich befristete Übernahme der zahnärztlichen Abrechnung durch externe Abrechnungsexpertinnen.

Die Praxis stellt dafür niemanden neu ein. Die Arbeit findet in der vorhandenen Praxissoftware statt, und die Vertretung endet oder geht weiter, je nachdem wie die Praxis sich nach der Rückkehr entscheidet.

Drei Wege

Welcher Service passt zu Ihrer Situation?

Sie sind hier

"Meine ZMV geht in Mutterschutz, der Termin steht fest."

Vertretung mit Vorlauf

Geplante Übernahme auf Zeit

Akut

"Meine ZMV fällt ab sofort aus, die Abrechnung bleibt liegen."

Notfall-Übernahme

Kurzfristige Übernahme bei Personalausfall

Einzelfrage

"Wir kommen nur an einzelnen Stellen nicht weiter, den Rest schaffen wir."

SOS-Abrechnungs-Feuerwehr

Hilfe pro Frage, Anmeldung kostenfrei

Vor der Entscheidung

Häufige Fragen zur Vertretung

Alle weiteren Antworten stehen gesammelt in den häufigen Fragen zur zahnärztlichen Abrechnung.

Wie schnell kann DentCon die Abrechnung übernehmen?
Bei Elternzeit verschafft Ihnen die Anmeldefrist von sieben Wochen meist genug Vorlauf für eine geordnete Übergabe, und wir begleiten Sie dabei Schritt für Schritt. Fällt Ihre ZMV dagegen akut aus, etwa durch ein ärztliches Beschäftigungsverbot in der Schwangerschaft, hilft die kurzfristige Notfall-Übernahme bei Personalausfall.
Was passiert mit den Patientendaten?
Ihre Patientendaten bleiben in Ihrer Praxissoftware. Wie sich der Fernzugriff mit AnyDesk und TeamViewer DSGVO-konform einrichten lässt, zeigen unsere beiden Anleitungen im Wissens-Bereich.
Behalte ich den Überblick über meine Abrechnung?
Ja. Sie sehen jede Position in Ihrer eigenen Software. Sie entscheiden außerdem, ob wir die komplette Abrechnung übernehmen oder Teilbereiche, etwa die Monats- und Quartalsabrechnung, die PAR-Strecke oder die Privatliquidation.
Was kostet die Vertretung im Vergleich zu einer befristeten Stelle?
Sicher ist: Kosten für Recruiting, Einarbeitung und Fortbildungen entfallen. Lohnend ist auch der umgekehrte Blick, nämlich was Sie die Übergangszeit ohne erfahrene Abrechnungskraft kostet. Die Preisfaktoren im Einzelnen stehen auf der Seite Kosten der externen Abrechnung.
Meine ZMV arbeitet in der Elternzeit in Teilzeit weiter. Brauche ich dann überhaupt eine Vertretung?
Oft ja, aber keine komplette. Teilzeit während der Elternzeit ist nach dem BEEG möglich, deckt aber selten das volle Abrechnungspensum ab. Wir übernehmen dann gerne genau die Bereiche, für die im Praxisalltag die Zeit fehlt, etwa die Monats- und Quartalsabrechnung oder die HKP-Prüfung, und stehen Ihrem Team zur Seite.
Meine ZMV kommt zurück. Was passiert dann?
Sie entscheiden. Entweder übergeben wir vollständig zurück, oder wir behalten dauerhaft Teilbereiche. Für den Wiedereinstieg bieten wir zusätzlich Abrechnungs-Schulungen für Anfänger, Wiedereinsteiger und Quereinsteiger an.
Was, wenn die DentCon-Expertin selbst ausfällt?
Ihre Vertretung fällt nicht aus, weil Ihre Praxis nicht an einer einzelnen Person hängt. Wie die Betreuung organisiert ist, steht in den häufigen Fragen.

Der nächste Schritt

Der Termin steht? Dann planen wir gemeinsam Ihre Abrechnung.

Je früher Sie die Vertretung regeln, desto ruhiger wird die Übergabe. Für Sie, für Ihr Team und für Ihre ZMV.

Für Ihre Praxis - Immer ein Gewinn!

Melanie Gobbo, Geschäftsführerin von DentCon, telefoniert im hellen Büro KI-generiert