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"Meine ZMV geht in Mutterschutz, der Termin steht fest."
Vertretung mit Vorlauf
Geplante Übernahme auf Zeit
Planbare Vertretung
Ihre ZMV geht in Mutterschutz oder Elternzeit? Wir übernehmen die zahnärztliche Abrechnung, deutschlandweit, direkt in der Software Ihrer Praxis.
KI-generiert Kurzantwort
Die Vertretung läuft per gesichertem Fernzugriff, und zwar in dem System, das Ihre Praxis ohnehin nutzt. Welche Bereiche wir je System abdecken, zeigt die Software-Übersicht. 1-2 feste Abrechnungsexpertinnen betreuen Ihre Praxis, vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum, komplett oder nur in einzelnen Teilbereichen, ganz nach Ihren Wünschen.
Mir gehen Honorare verloren, weil im Praxisalltag Leistungen nicht eingetragen werden.
Diesen Satz hören wir häufig, wenn das verbleibende Team die Abrechnung zusätzlich übernehmen soll. Auch in der Elternzeit muss Ihre Abrechnung lückenlos weiterlaufen.
Der Mutterschutz-Termin steht schon fest? Wir freuen uns auf Ihren Anruf! 06762 9627644
KI-generiert Der gesetzliche Rahmen
Sobald Ihre ZMV Ihnen die Schwangerschaft mitteilt, beginnt die Planung. Die Fristen geben dafür einen klaren Rahmen.
Die Mitteilung
Ihre ZMV informiert Sie
Ab diesem Zeitpunkt können Sie die Vertretung rechtzeitig planen.
7 Wochen vorher
Elternzeit wird angemeldet
In Textform, so verlangt es § 16 BEEG.
6 Wochen vorher
Die Schutzfrist beginnt
Gerechnet ab dem errechneten Geburtstermin.
Die Geburt
Acht Wochen Schutzfrist
Bei Früh- und Mehrlingsgeburten sind es zwölf.
Danach
Elternzeit, bis zu drei Jahre
Ob die Rückkehr nach einem Jahr, nach drei Jahren oder gar nicht erfolgt, ist heute oft noch offen.
| Regelung | Eckwert | Grundlage |
|---|---|---|
| Schutzfrist vor der Geburt | 6 Wochen vor dem errechneten Termin | MuSchG |
| Schutzfrist nach der Geburt | 8 Wochen, bei Früh- und Mehrlingsgeburten 12 Wochen | MuSchG |
| Kündigungsschutz | Von der Schwangerschaft bis 4 Monate nach der Entbindung | MuSchG |
| Elternzeit | Bis zu 3 Jahre pro Kind | BEEG |
| Anmeldefrist der Elternzeit | Spätestens 7 Wochen vor Beginn, in Textform. Zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag sind es 13 Wochen | § 16 BEEG |
Aus 14 Wochen können drei Jahre werden
Deshalb ist die Zusammenarbeit mit DentCon flexibel gestaltet: Sie kann kurzfristig beginnen und endet ganz nach Ihren Wünschen.
Quellen: Mutterschutzgesetz und Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, jeweils im Volltext.
Statt Suchen, Einarbeiten, Verabschieden
Sie möchten die Lücke schließen, ohne für eine Übergangszeit eine neue Kraft zu suchen, einzuarbeiten und später wieder zu verabschieden. Genau dafür ist die Vertretung durch DentCon gedacht.
Sie arbeiten direkt in Ihrer Software, und Sie haben immer eine Ansprechpartnerin Ihres Vertrauens.
Die Kosten für Stellenanzeige, Einarbeitung und Fortbildungen entfallen.
Vorübergehend oder über einen längeren Zeitraum. Kommt Ihre ZMV zurück, entscheiden Sie, wie es weitergeht.
Ohne langfristige Personalbindung, komplett oder nur in einzelnen Bereichen.
Dieselben Expertinnen begleiten Ihre Praxis über die gesamte Vertretungszeit.
Ihre Empfangskraft kümmert sich weiterhin persönlich um Ihre Patienten und um alle, die mit Ihrer Praxis in Kontakt sind oder den Kontakt suchen. Wir übernehmen BEMA, GOZ, GOÄ und die Laborabrechnung. Alle Bausteine zeigt unser komplettes Abrechnungs-Angebot.
Was eine Vertretung auf Zeit kostet und wovon der Preis abhängt, steht auf der Seite Kosten der externen Abrechnung.
Von der ersten Frage bis zur Rückkehr
Fünf Schritte, von denen der erste nur ein Telefonat ist.
06762 9627644Sie nennen Praxisgröße, Software, gewünschten Umfang und den geplanten Beginn des Mutterschutzes. Wir ordnen Ihr Anliegen sofort ein und sagen Ihnen konkret, wie wir Sie unterstützen können.
Sie erhalten zeitnah ein individuelles Angebot, dazu den Vertrag nach Art. 28 DSGVO. Die Details zum Datenschutz legen wir gemeinsam mit der IT-Betreuung Ihrer Praxis fest.
Wir arbeiten per gesicherter Aufschaltung, mit dem Werkzeug, das Ihre Praxis ohnehin nutzt, direkt in Ihrer Praxissoftware. Es gibt keinen Systemwechsel und keinen Datenumzug, Ihre Patientendaten bleiben in der Praxis.
Die für Sie festen Abrechnungsexpertinnen nehmen die laufenden Vorgänge auf. Solange Ihre ZMV noch im Haus ist, klären wir offene Punkte direkt mit ihr.
Für die Übergabe genügt ein kurzer Austausch mit Ihrer ZMV. Kann aus unvorhergesehenen Gründen keine Übergabe oder kurze Einarbeitung stattfinden, ist auch das für unser Team kein Problem.
Sie entscheiden: Wir übergeben komplett zurück oder behalten Teilbereiche wie die Monats- und Quartalsabrechnung oder die Privatliquidation. Für den Wiedereinstieg unterstützen wir Ihre ZMV gerne mit einer Abrechnungs-Schulung.
Die andere Rechnung
Gerade in Vertretungsphasen häufen sich Dinge, die wir in Praxen immer wieder finden. Wie viel davon auf Ihre Praxis zutrifft, zeigt erst der Blick in Ihre Abrechnung. Genau das ist der erste Schritt, wenn wir eine Vertretung übernehmen.
Eigene Situation durchrechnenLeistungen werden nicht eingetragen
Im Praxisalltag fehlt oft die Zeit für eine vollständige Dokumentation. Was nicht dokumentiert ist, kann nicht abgerechnet werden.
Fehler und Verluste durch Unwissenheit
Überforderung der Mitarbeitenden in ihren Kompetenzen
Lücken in den Leistungsketten
Ohne tägliche Routine in der Systematik werden Ketten leicht unvollständig angelegt. Das fällt oft erst bei der Einreichung auf.
Der Recall in der UPT gerät ins Stocken
Fehlt der Überblick über die Behandlungsstrecke, verschieben sich Termine und die Strecke wird unterbrochen.
Begriff
Eine Abrechnungs-Vertretung bei Elternzeit ist die zeitlich befristete Übernahme der zahnärztlichen Abrechnung durch externe Abrechnungsexpertinnen.
Die Praxis stellt dafür niemanden neu ein. Die Arbeit findet in der vorhandenen Praxissoftware statt, und die Vertretung endet oder geht weiter, je nachdem wie die Praxis sich nach der Rückkehr entscheidet.
Drei Wege
Sie sind hier
"Meine ZMV geht in Mutterschutz, der Termin steht fest."
Geplante Übernahme auf Zeit
Akut
"Meine ZMV fällt ab sofort aus, die Abrechnung bleibt liegen."
Kurzfristige Übernahme bei Personalausfall
Einzelfrage
"Wir kommen nur an einzelnen Stellen nicht weiter, den Rest schaffen wir."
Hilfe pro Frage, Anmeldung kostenfrei
Vor der Entscheidung
Alle weiteren Antworten stehen gesammelt in den häufigen Fragen zur zahnärztlichen Abrechnung.
Der nächste Schritt
Je früher Sie die Vertretung regeln, desto ruhiger wird die Übergabe. Für Sie, für Ihr Team und für Ihre ZMV.
Für Ihre Praxis - Immer ein Gewinn!
KI-generiert