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BEMA-Wissen

BEMA-Abrechnung: Aufbau, Punktwerte und Quartalsabrechnung mit der KZV erklärt

Kurzantwort

Die BEMA-Abrechnung regelt nach § 87 SGB V die Vergütung zahnärztlicher Leistungen für gesetzlich Versicherte. Der BEMA (Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen) gliedert sich in fünf Teile: KCH, KB, KFO, PAR und ZE. Das Honorar ergibt sich aus Punktzahl mal Punktwert; die Punktwerte verhandeln die 17 KZVen regional mit den Krankenkassen. Abgerechnet wird je nach Leistungsbereich monatlich oder quartalsweise über die zuständige KZV.

Warum die BEMA-Mechanik über Ihr Kassenhonorar entscheidet

Fast nie beginnt das Problem in der BEMA-Abrechnung bei exotischen Spezialfällen. Es beginnt bei den BEMA-Grundlagen: Wer erfasst welche Leistung, in welcher Kette, mit welcher Gegenkontrolle vor der KZV-Einreichung.

Geschrieben für ZMV’s und das Praxismanagement, ausdrücklich auch für Anfänger und Wiedereinsteiger, die nach Elternzeit oder Praxiswechsel wieder am Abrechnungs-Arbeitsplatz sitzen.

Was ist der BEMA und was regelt er?

Der BEMA - ausgeschrieben Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen - ist das Regelwerk für die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen gegenüber gesetzlich Versicherten. Die Rechtsgrundlage ist § 87 SGB V. Vereinbart wird der BEMA auf Bundesebene zwischen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV) und dem GKV-Spitzenverband im Bewertungsausschuss.

Jede BEMA-Position trägt eine Punktzahl. Das Honorar einer Leistung errechnet sich aus dieser Punktzahl multipliziert mit dem Punktwert, den Ihre regionale Kassenzahnärztliche Vereinigung (KZV) mit den Krankenkassen vereinbart hat. Zwei Stellschrauben also: die bundeseinheitliche Punktzahl und der regionale Punktwert.

Der wichtigste Unterschied zur GOZ: BEMA-Punktwerte werden regelmäßig neu verhandelt und angepasst, in der Regel jährlich. Der GOZ-Punktwert ist dagegen seit 1988 unverändert. Auf der Kassenseite wächst das Honorar also mit den Verhandlungsrunden, auf der Privatseite nur über den Steigerungsfaktor.

Abgerechnet wird nicht einzeln mit jeder Krankenkasse, sondern gesammelt in der Monats- und Quartalsabrechnung über die zuständige KZV. Sie prüft die Abrechnung, zahlt das Honorar aus und ist erste Ansprechpartnerin bei Rückfragen.

Welche fünf Teile hat der BEMA?

TeilKürzelInhaltTypische Positionen und Verfahren
1KCHKonservierende und chirurgische Leistungen, inklusive Individualprophylaxe01 (eingehende Untersuchung), Ä1 (Beratung), Füllungen 13a bis 13h, IP1 bis IP5
2KBKieferbruch- und Kiefergelenksbehandlungselten in der allgemeinzahnärztlichen Praxis, häufiger in MKG-Praxen und Kliniken
3KFOKieferorthopädische BehandlungKIG-Einstufung, Genehmigung vor Behandlungsbeginn, Abrechnung in quartalsweisen Abschlägen
4PARSystematische Behandlung von ParodontopathienAIT, CPT und UPT nach der PAR-Richtlinie, Antrag über das EBZ
5ZEVersorgung mit Zahnersatz und KronenAbrechnung nach genehmigtem Heil- und Kostenplan (HKP), Festzuschuss-System

Drei Punkte aus diesem Aufbau prägen den Praxisalltag:

  • Teil 1 (KCH) ist die Fläche. Untersuchungen, Beratungen, Füllungen und die Individualprophylaxe für Kinder und Jugendliche laufen täglich. Hier entscheidet die saubere Erfassung jeder Routineposition über das Quartalsergebnis.
  • KFO und ZE sind Genehmigungsstrecken. Kieferorthopädische Kassenbehandlung setzt eine KIG-Einstufung der Stufen 3 bis 5 voraus, Zahnersatz einen genehmigten HKP. Ohne Genehmigung vor Behandlungsbeginn steht das Honorar auf dem Spiel.
  • PAR ist die fehleranfälligste Strecke. Die PAR-Richtlinie 2021 hat eine mehrjährige Behandlungs- und Nachsorgestrecke (UPT) geschaffen, die über das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren (EBZ) beantragt wird. Jede Unterbrechung des Recalls gefährdet die genehmigte Strecke.

Wie entsteht der BEMA-Punktwert und wo finden Sie die aktuellen Werte?

Die Punktzahlen je Position legt der Bewertungsausschuss bundesweit fest. Die Punktwerte dagegen verhandeln die 17 regionalen KZVen mit den Krankenkassen - getrennt nach Leistungsbereichen wie KCH, KB oder KFO und in der Regel jährlich neu.

Das heißt auch: Eine pauschale Zahl wie "der BEMA-Punktwert 2026" existiert nicht. Es gibt 17 KZV-Regionen mit eigenen Punktwerten je Leistungsbereich. Verbindlich ist allein das Punktwert-Verzeichnis Ihrer KZV.

KZV-RegionPunktwert KCH, PAR und KB (AOK, 3. Quartal 2026)Offizielles Punktwert-Verzeichnis
Bayern1,3795KZVB, Punktwerte
Berlin1,3378KZV Berlin, Punktwerte
Hessen1,3948KZV Berlin, Fremdkassen-Übersicht
Nordrhein1,3234KZV Berlin, Fremdkassen-Übersicht
Westfalen-Lippe1,3826KZV Berlin, Fremdkassen-Übersicht

Bundeseinheitlich ist dagegen der ZE-Punktwert mit 1,1844. Die KZV Berlin veröffentlicht quartalsweise eine Übersicht aller KZV-Punktwerte, auch der fremden. Beachten Sie den Hinweis der KZV Berlin: Wegen laufender Vergütungsverhandlungen kann sie für die gemeldeten Werte anderer KZVen keine Gewähr übernehmen. Verbindlich ist immer das Verzeichnis Ihrer eigenen KZV.

Diese Tabelle führen wir als jährlich gepflegten Punktwert-Monitor: je Zeile der Wert aus dem offiziellen Punktwert-Verzeichnis der KZV, mit Quellen-Link und Stand-Datum. Nach Verifikation wird sie auf alle 17 KZV-Regionen erweitert.

Die Rechnung dahinter bleibt immer gleich: Punktzahl der BEMA-Position mal Punktwert Ihrer KZV für den jeweiligen Leistungsbereich ergibt das Honorar der Leistung. Beide Werte sind öffentlich - die Punktzahl steht im BEMA, der Punktwert im Verzeichnis Ihrer KZV.

BEMA und GOZ im direkten Vergleich

MerkmalBEMAGOZ
Gilt fürgesetzlich VersichertePrivatversicherte und Selbstzahler
Punktwertregional je KZV verhandelt5,62421 Cent, seit 1988 unverändert
Anpassungregelmäßig, in der Regel jährlichseit 1988 keine
Individueller Spielraumkeiner, der Punktwert ist fest vereinbartSteigerungsfaktor 1,0 bis 3,5 nach § 5 GOZ
Abrechnungswegmonatlich und quartalsweise gesammelt über die KZVRechnung direkt an den Patienten

Wie läuft die Quartalsabrechnung mit der KZV ab?

Schritt 1: Leistungserfassung im Quartal

Jede BEMA-Leistung wird patientenindividuell erfasst, mit Datum, Ziffer und Besonderheiten des Falls. Das passiert in Ihrer Praxissoftware. Die Qualität dieser Erfassung entscheidet über alles Weitere: Was hier fehlt, taucht in keiner Abrechnung mehr auf.

Schritt 2: Quartalsabschluss

Nach Quartalsende folgt die Abschlussarbeit: Vollständigkeitsprüfung (sind alle behandelten Patienten erfasst?), Plausibilitätscheck (Doppelerfassungen, Lücken, offene Fälle) und Korrekturen, bevor die Abrechnungsdatei erstellt wird.

Schritt 3: Einreichung bei der KZV

Die Abrechnungsdatei geht elektronisch an die zuständige KZV. Die Einreichungsfrist legt Ihre KZV fest. Wer sie versäumt, riskiert eine verspätete Auszahlung. Bei Bedarf kann bei der KZV eine Fristverlängerung beantragt werden. Idealerweise planen Sie den Abschluss so, dass vor der Einreichung Zeit für die Gegenkontrolle bleibt.

Schritt 4: Prüfung durch die KZV

Die KZV prüft die eingereichte Abrechnung, unter anderem auf Vollständigkeit und Plausibilität. Rückfragen zu einzelnen Fällen sind normal - entscheidend ist, dass die Dokumentation die abgerechneten Leistungen trägt.

Schritt 5: Auszahlung

Die Auszahlung des Honorars erfolgt über die KZV. Rhythmus und Abschlagsmodalitäten unterscheiden sich je KZV-Region; verbindliche Termine nennt der Auszahlungsplan Ihrer KZV.

Schritt 6: Wirtschaftlichkeitsprüfung

Bei Auffälligkeiten kann nachgelagert eine Wirtschaftlichkeitsprüfung stehen. Dann zählt nur noch, was dokumentiert ist: Die Dokumentationspflicht in der Zahnarztpraxis ist deshalb kein Verwaltungsthema, sondern Ihre Verteidigungslinie gegen Regressforderungen.

Woran erkennen wir BEMA-Honorarverluste? Sechs Fehler aus unserer Prüfpraxis

DentCon prüft Kassenabrechnungen Position für Position. Von den 18 typischen Abrechnungsfehlern, die wir in Praxen am häufigsten finden, betreffen sechs direkt die BEMA-Strecke:

  1. Leistungsketten nicht oder fehlerhaft angelegt. Die Software bucht bei jedem Behandlungsablauf dieselbe unvollständige Kette - der Fehler multipliziert sich still über Hunderte Fälle pro Quartal.
  2. Häufig erbrachte Leistungen, die nicht abgerechnet werden. Gerade Routinepositionen fallen durch, weil sie im Behandlungsalltag "nebenbei" laufen.
  3. Vergessene Leistungen. Am Stuhl erbracht, im System nie erfasst. Ohne Tageskontrolle fällt das erst auf, wenn das Quartal längst abgerechnet ist.
  4. Unzureichende Prüfung von HKP und KV. Heil- und Kostenpläne sowie Kostenvoranschläge gehen raus, ohne dass jemand gegenrechnet.
  5. Fehler in der UPT-Behandlungsstrecke. Unterbrechungen des Recalls und vergessene Termine brechen die genehmigte PAR-Strecke - und mit ihr das Honorar der Folgesitzungen.
  6. Fehlende Gegenkontrolle der Leistungserfassungen. Vor der KZV-Einreichung prüft keine zweite Person die Erfassungen, Lücken bleiben so unentdeckt.

Wie groß der Effekt werden kann, zeigt der größte Einzelfund aus unserer Prüfpraxis: eine MVZ-Laborabrechnung mit festgestellten Abrechnungsverlusten im sechsstelligen Bereich. Kein spektakulärer Einzelfehler - viele kleine Lücken, die sich über lange Zeit summiert haben.

Das Muster ist fast immer gleich. Die Kette ist unvollständig angelegt. Die Erfassung passiert unter Zeitdruck. Und die Gegenkontrolle fehlt, weil die Person dafür fehlt. Genau in dieser Reihenfolge entsteht der Verlust.

Neu in der Abrechnung oder zurück nach längerer Pause?

Viele BEMA-Fehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus Schulungs-Brüchen: Die erfahrene Abrechnungskraft geht, die neue übernimmt ein System voller gewachsener Einstellungen - und niemand erklärt, warum welche Kette so angelegt ist.

Genau hier setzen unsere Abrechnungs-Schulungen für Anfänger und Wiedereinsteiger an. Das Thema mit dem größten Hebel für die BEMA-Strecke: das sinnvolle Anlegen von Textbausteinen und Leistungsketten in Ihrer Praxissoftware. Der Anspruch des DentCon-Teams dafür: "Wir vermitteln Ihnen leicht verständlich die Funktionen Ihrer Software zur optimalen Unterstützung Ihrer Zahnarztpraxis. Im Rahmen der Patientenverwaltung, Dokumentation und Abrechnung."

Häufige Fragen zur BEMA-Abrechnung

Was das für Ihren Honorarumsatz bedeutet

Für Praxisinhaber heißt das: Die BEMA-Abrechnung ist selten der spektakuläre Einzelposten, aber sie ist die Fläche, auf der sich kleine Fehler Quartal für Quartal wiederholen. Vergessene Leistungen, fehlerhafte Leistungsketten und gebrochene UPT-Strecken gehören zu den Ursachen, die wir in Abrechnungsanalysen am häufigsten finden.

Sie möchten wissen, wo Ihre Kassenabrechnung steht? Dann prüft das DentCon-Team Ihre Abrechnung gerne im Rahmen einer Fehler- und Abrechnungsanalyse auf Abrechnungsverluste und ungenutzte Honorarpotenziale. Auf Wunsch übernehmen wir Ihre externe Abrechnung Zahnarzt komplett oder in Teilbereichen. Die Arbeit läuft per gesichertem Fernzugriff direkt in Ihrer Praxissoftware, betreut von 1-2 festen Abrechnungsexpertinnen, deutschlandweit.

Quellen

  1. § 87 SGB V (Bewertungsmaßstäbe), abrufbar über gesetze-im-internet.de
  2. KZBV: BEMA - Bewertungsmaßstab zahnärztlicher Leistungen
  3. Punktwert-Verzeichnisse der zuständigen KZVen
  4. PAR-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA)
  5. BZÄK: Patienteninformationen zur zahnärztlichen Abrechnung
Was ist der Unterschied zwischen BEMA und GOZ?

Der BEMA gilt für gesetzlich Versicherte, die GOZ für Privatversicherte und Selbstzahler. Der BEMA-Punktwert wird regional verhandelt und regelmäßig angepasst, der GOZ-Punktwert ist seit 1988 unverändert - dort entsteht Spielraum nur über den Steigerungsfaktor. Beide Welten laufen in derselben Praxissoftware und müssen sauber getrennt werden.

Wann muss die Quartalsabrechnung bei der KZV sein?

Die Einreichungsfristen für die Monats- und Quartalsabrechnung legt Ihre zuständige KZV fest; sie stehen in deren Abrechnungsunterlagen und Rundschreiben. Da sich die Fristen je KZV-Region unterscheiden, sind pauschale Angaben aus dem Internet keine verlässliche Grundlage.

Was prüft die KZV bei der eingereichten Abrechnung?

Unter anderem Vollständigkeit und Plausibilität der eingereichten Fälle. Bei Auffälligkeiten kann eine nachgelagerte Wirtschaftlichkeitsprüfung folgen. Dann muss die Praxis über ihre Dokumentation belegen können, warum welche Leistung erbracht wurde.

Wie funktioniert die Mischabrechnung aus BEMA und GOZ?

Bei Behandlungen mit Kassen- und Privatanteil laufen beide Abrechnungswege parallel: die Kassenleistung über den BEMA zur KZV, die private Zusatzleistung über die GOZ direkt an den Patienten. Entscheidend sind die saubere Trennung in der Dokumentation und die schriftliche Vereinbarung mit dem Patienten vor der Behandlung.

Was passiert bei einem Kassenwechsel im Quartal?

Maßgeblich ist, bei welcher Krankenkasse der Patient am jeweiligen Behandlungstag versichert war. Die Leistungen werden tagesgenau zugeordnet. Prüfen Sie die Versichertendaten deshalb bei jedem Termin, nicht nur beim ersten Kontakt im Quartal.

Wer hilft kurzfristig, wenn Sie in der BEMA-Abrechnung nicht weiterkommen?

"Hilfe, ich komme gerade in der Abrechnung nicht weiter!!!" - für genau diesen Moment gibt es unsere SOS-Abrechnungs-Feuerwehr: Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr schnelle Hilfe bei einzelnen Abrechnungsfragen, von Kons über ZE bis PAR und UPT. Die Anmeldung ist kostenfrei, die Leistungen sind dann kostenpflichtig. Fällt Ihre Abrechnungskraft komplett aus, ist das ein Fall für die Notfall-Übernahme bei Personalausfall - wir finden kurzfristig eine Lösung.

Der nächste Schritt

Eine Frage zu Ihrer Abrechnung? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!

Rufen Sie uns gerne an und erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, was für Ihre Praxis der nächste sinnvolle Schritt ist.

Für Ihre Praxis - Immer ein Gewinn!

Melanie Gobbo, Geschäftsführerin von DentCon, telefoniert im hellen Büro KI-generiert