PAR-Wissen
PAR-Richtlinie: Die 5 häufigsten Umsetzungsfehler in der Abrechnung
Kurzantwort
Die fünf häufigsten Umsetzungsfehler bei der PAR-Richtlinie des G-BA: falsch terminierte UPT-Sitzungen, fehlerhafte EBZ-PA-Anträge, übersprungene Befundevaluation (BEVa), lückenhafte Befunddokumentation und unterbrochener UPT-Recall. Seit dem 01.07.2025 gelten für die UPT nur noch Mindestabstände von 10, 5 oder 3 Monaten je nach Grad A, B oder C. Diese Seite führt alle Änderungen seit 2021 datiert auf.
Zuletzt fachlich geprüft: 10.06.2026. Diese Seite ist als Update-Tracker angelegt: Bei jeder Änderung der PAR-Richtlinie oder der zugehörigen Abrechnungsregeln aktualisieren wir die Chronik und den Prüf-Stempel.
Sie planen die UPT-Termine noch nach der Kalender-Logik aus der Anfangszeit der Richtlinie? Seit dem 01.07.2025 gelten dafür neue Regeln, die wir Ihnen hier zusammenfassen. Die PAR-Strecke ist der Bereich der zahnärztlichen Abrechnung, der sich seit 2021 am häufigsten geändert hat. Genau deshalb steht sie auch auf unserer internen Liste der typischen Abrechnungsfehler.
Was hat die PAR-Richtlinie geändert? Das Wichtigste in 80 Wörtern
Die PAR-Richtlinie des G-BA hat zum 01.07.2021 die parodontologische Versorgung in der GKV neu geordnet. Statt der alten PA-Behandlung gilt eine verbindliche Therapiestrecke: antiinfektiöse Therapie (AIT), Befundevaluation (BEVa), bei Bedarf chirurgische Therapie (CPT) und anschließend die unterstützende Parodontitis-Therapie (UPT) als strukturierte Nachsorge über zwei Jahre. Neu sind außerdem Staging und Grading nach der Klassifikation von EFP und AAP sowie deutlich erweiterte Dokumentationspflichten.
Alle Schritte, Befunde und Zusammenhänge im Detail: PAR-Richtlinie 2021 - die Grundlagen der neuen Therapiestrecke. Diese Seite hier konzentriert sich auf das, was seither dazukam - und auf die Fehler bei der Umsetzung.
PAR-Update-Tracker: Welche Änderung gilt seit wann?
Die meisten PAR-Abrechnungsfehler entstehen nicht aus Nachlässigkeit, sondern aus veralteten Routinen. Wer 2021 sauber umgestellt hat, kann 2026 trotzdem falsch abrechnen, weil sich die Regeln zwischendurch geändert haben. Darum führen wir hier alle relevanten Stichtage datiert auf:
| Stichtag | Was sich geändert hat | Folge für die Abrechnung |
|---|---|---|
| 01.07.2021 | PAR-Richtlinie des G-BA tritt in Kraft: verbindliche Therapiestrecke aus AIT, BEVa, ggf. CPT und UPT ersetzt die alte PA-Behandlung | Komplett neue Antrags-, Dokumentations- und Abrechnungslogik für alle GKV-PAR-Fälle |
| 01.01.2023 | GKV-Finanzstabilisierungsgesetz: strengere Budgetierung der vertragszahnärztlichen Vergütung | Trifft auch PAR-Neufälle und gilt als Mit-Ursache für den Rückgang der Neubehandlungen |
| 01.07.2023 | EBZ-PA wird verpflichtend: PAR-Anträge laufen elektronisch über KIM und die Telematikinfrastruktur | Papier-Verfahren entfällt; KZV und Krankenkassen prüfen auf Basis der elektronisch übermittelten Befunddaten |
| 01.07.2025 | UPT-Reform: Die Bindung an Kalenderzeiträume ist abgeschafft, es gelten nur noch Mindestabstände von 10, 5 oder 3 Monaten je nach Grad | Terminplanung und Recall-System müssen umgestellt werden; zu früh erbrachte UPT-Leistungen riskieren die Ablehnung |
Quellen: PAR-Richtlinie des G-BA im Volltext | KZBV zum Rückgang der PAR-Neubehandlungen: Pressemitteilung vom 26. September 2023
Warum gehen die PAR-Neufälle zurück?
Nach Zahlen der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung sind die monatlichen PAR-Neubehandlungen um 22 Prozent eingebrochen. Im Juli 2023 lag ihre Zahl bei rund 92.400.
Wichtig für die Einordnung: Der Einbruch fällt nicht mit der Richtlinie von 2021 zusammen, sondern mit dem GKV-Finanzstabilisierungsgesetz und der damit eingeführten Budgetierung. Unmittelbar nach der Richtlinie waren die Fallzahlen zunächst gestiegen. Hinter dem Rückgang stehen zwei Ursachen, die zusammen betrachtet werden sollten:
Erstens die Komplexität. Die Richtlinie verlangt eine andere Befunderhebung, eine andere Therapieplanung, eine andere Antragstechnik und eine andere Dokumentation als das alte PA-System. Viele Praxen empfanden die neue Systematik als fehleranfällig und wichen auf die vermeintlich sichere Untätigkeit aus.
Zweitens die Budgetierung. Seit dem 01.01.2023 begrenzt das GKV-Finanzstabilisierungsgesetz die vertragszahnärztliche Vergütung. Wer den Rückgang allein mit der Richtlinie erklärt, unterschlägt diesen zweiten Faktor.
Für Ihre Praxis zählt das Praktische daran: Fehler in der PAR-Strecke melden sich nicht sofort. Keine Fehlermeldung, keine direkte Ablehnung. Erst Monate später, wenn die KZV prüft oder eine Krankenkasse eine Einzelfallprüfung beauftragt, wird sichtbar, was systematisch schiefgelaufen ist.
Wie oft darf UPT abgerechnet werden? Die 10/5/3-Regel seit 01.07.2025
Die UPT ist die strukturierte Nachsorge nach der aktiven Therapie. Ihre Frequenz richtet sich nach dem Grad der Parodontitis-Erkrankung. Bis zum 30.06.2025 war die UPT zusätzlich an Kalenderzeiträume gebunden. Diese Logik ist abgeschafft. Seit dem 01.07.2025 zählt allein der Mindestabstand zwischen zwei UPT-Terminen:
| Parodontitis-Grad | Mindestabstand zwischen zwei UPT-Terminen (seit 01.07.2025) |
|---|---|
| Grad A | 10 Monate |
| Grad B | 5 Monate |
| Grad C | 3 Monate |
Quelle: PAR-Richtlinie des G-BA, Stand der Prüfung 10.06.2026.
Die 10/5/3-Regel klingt einfacher als die alte Kalender-Systematik - sie ist es auch. Aber nur, wenn das Bestellsystem mitzieht. Ein UPT-Termin, der auch nur wenige Tage vor Ablauf des Mindestabstands liegt, ist nicht abrechenbar. Ein Termin, der aus dem Recall fällt und Monate zu spät stattfindet, kostet Behandlungsqualität und im Zweifel den Anschluss an die Strecke. Beides sehen wir in der Praxis: Terminpläne, die noch der alten Logik folgen, und Recall-Listen, die niemand gegen die neuen Abstände abgleicht.
Die 5 häufigsten Umsetzungsfehler in der PAR-Abrechnung
Fehler 1: UPT-Sitzungen falsch terminiert
Der Klassiker hat zwei Varianten. Variante eins: Der UPT-Beginn wird zu früh angesetzt, manchmal direkt nach dem letzten AIT-Termin, ohne dass die Befundevaluation stattgefunden hat. Variante zwei: UPT-Sitzungen unterschreiten den Mindestabstand von 10, 5 oder 3 Monaten je nach Grad. Beide Varianten enden bei Prüfungen in der Ablehnung. Seit der UPT-Reform zum 01.07.2025 kommt eine dritte Variante dazu: Praxen, die ihre Terminvergabe nie von der alten Kalender-Logik auf die reinen Mindestabstände umgestellt haben.
Fehler 2: EBZ-PA-Antrag nicht oder fehlerhaft eingereicht
Das EBZ ist das Elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren der Zahnärzte. Es läuft über KIM und die Telematikinfrastruktur und ist für PAR-Anträge (EBZ-PA) seit dem 01.07.2023 verpflichtend. Ohne genehmigten Antrag ist keine PAR-Behandlung gegenüber der Krankenkasse abrechenbar. Die drei häufigsten Stolpersteine:
- Antrag zu spät gestellt: Der EBZ-PA-Antrag gehört vor den Behandlungsbeginn. Wer erst nach AIT-Start einreicht, riskiert, dass die Kasse die Genehmigung verweigert oder nur Teilleistungen anerkennt.
- Befunddaten unvollständig: Sondierungstiefen, Bluten auf Sondierung, Furkationsstatus, Befunderhebungsdatum - fehlen Angaben oder sind sie lückenhaft, kommt der Antrag zurück.
- Staging und Grading falsch zugeordnet: Die Richtlinie basiert auf der Klassifikation von EFP und AAP (2017). Ein falsch codiertes Stadium oder ein falscher Grad führt zur Ablehnung - und ein falscher Grad verschiebt zusätzlich die UPT-Mindestabstände.
Fehler 3: Therapiestrecke nicht eingehalten
Die Richtlinie schreibt die Abfolge AIT, BEVa, gegebenenfalls CPT und dann UPT verbindlich vor. Die Befundevaluation ist dabei das abrechnungsrechtliche Scharnier: Die Richtlinie sieht sie frühestens 3 und spätestens 6 Monate nach Abschluss der AIT vor. Eine BEVa, die zu früh stattfindet, kann bei Prüfungen beanstandet werden.
Zweiter häufiger Fehler rund um die Befundevaluation: Die CPT wird ohne dokumentierte BEVa durchgeführt und abgerechnet. Die BEVa ist nicht optional. Fehlt sie, steht die chirurgische Therapie ohne Grundlage da - und ist nicht erstattungsfähig. Dasselbe gilt für die UPT: Ohne abgeschlossene und dokumentierte aktive Therapie fehlt der Strecke das Fundament.
Fehler 4: Befunddokumentation unvollständig
Die PAR-Strecke verlangt vollständige parodontale Befunde an den vorgesehenen Punkten der Behandlung - vom Ausgangsbefund über die BEVa bis in die UPT. Vollständig heißt unter anderem: Sondierungstiefen, Bluten auf Sondierung, Furkationsbefall, Zahnlockerung, aktuelles Röntgenbild und ein gepflegter Anamnesebogen. Was Praxen dabei am häufigsten vergessen: Raucherstatus und Diabetes-Einstellung. Beide Parameter fließen ins Grading ein und müssen dokumentiert sein. Ein nicht aktualisierter Anamnesebogen macht die schönste Behandlungsdokumentation angreifbar.
Wie eine prüfungssichere Praxisakte insgesamt aussieht, zeigt unser Artikel zur Dokumentationspflicht in der Zahnarztpraxis.
Fehler 5: Recall-Unterbrechungen in der UPT-Strecke (der unterschätzte Fehler)
Dieser Punkt stammt direkt aus unserer internen Liste der 18 häufigsten Abrechnungsfehler, die DentCon in Praxen findet. Dort heißt es wörtlich:
"PAR-Richtlinie: Fehler bei der Abrechnung der UPT-Behandlungsstrecke, Unterbrechungen des Recalls, vergessene Termine."
In unseren Abrechnungsanalysen zeigt sich das immer wieder als Muster: Die Strecke startet korrekt, aber nach einigen Monaten reißt der Recall ab. Ein Patient verschiebt zweimal, das Bestellsystem verliert ihn, niemand gleicht die UPT-Liste gegen die Mindestabstände ab. Jede vergessene UPT-Sitzung ist verlorenes Honorar, das die Richtlinie der Praxis eigentlich zugesteht - und eine unterbrochene Strecke gefährdet zusätzlich den Behandlungserfolg, der dokumentiert werden soll. Wer PAR sauber abrechnen will, braucht deshalb kein besseres Gedächtnis, sondern ein Recall-System, das die 10/5/3-Abstände kennt.
Risiken: Was fehlerhafte PAR-Abrechnung kostet
Rückforderungen: Stellt eine Prüfung fest, dass der EBZ-PA-Antrag fehlerhaft war, die Therapiestrecke nicht eingehalten oder die Dokumentation lückenhaft ist, können Krankenkassen bereits vergütete Leistungen zurückfordern - im Zweifel nicht nur für den geprüften Einzelfall. So kann aus einem Dokumentationsfehler eine erhebliche Rückforderung entstehen.
Prüfungen: Das EBZ-PA macht PAR-Abrechnungen digital vergleichbar. Praxen, die systematisch von den Sollwerten abweichen, fallen schneller auf als im alten Papier-Verfahren.
Der teuerste Fehler ist trotzdem ein anderer: aus Unsicherheit gar keine oder kaum noch PAR-Behandlungen anzubieten. Die UPT allein ist über zwei Jahre ein substanzieller Honorarblock, den das alte PA-System so nicht kannte. Mit einer sicheren Abrechnung bleibt dieses Honorar Ihrer Praxis erhalten.
Was das für Ihren Honorarumsatz bedeutet: Die PAR-Strecke mit UPT und Recall gehört zu den Bereichen, in denen Honorar unbemerkt verloren gehen kann, ohne Fehlermeldung, Monat für Monat und Quartal für Quartal.
PAR-Abrechnung absichern: So unterstützt DentCon
Die PAR-Richtlinie ist komplex und entwickelt sich weiter. Deshalb ist die Umsetzung ein laufender Prozess und kein einmaliges Projekt. DentCon setzt an drei Punkten an:
PAR-Abrechnungscheck: Im Rahmen unserer Fehler- und Abrechnungsanalyse prüfen wir Ihre PAR-Fälle auf vier Fragen: Läuft der EBZ-PA-Antragsprozess vollständig und zeitgerecht? Stimmt die Abfolge der Therapiestrecke samt BEVa? Halten die UPT-Termine die Mindestabstände ein? Ist die Befunddokumentation an allen Pflichtpunkten vollständig? Details und Ablauf: Abrechnungsoptimierung - Fehler finden, Verluste beheben.
Schulung für Ihr Team: Wir schulen Abrechnungskräfte (ZMV, ZFA) auf die aktuelle PAR-Systematik, abgestimmt auf Ihre Praxissoftware.
Übernahme der PAR-Abrechnung: Komplett oder als Teilbereich, per gesichertem Fernzugriff direkt in Ihrer Praxissoftware. Sie entscheiden über den Umfang, Ihre Daten bleiben in Ihrem System.
Häufige Fragen zur PAR-Abrechnung
Ihr nächster Schritt
Akute Einzelfrage zur PAR-Strecke? Dafür gibt es die SOS-Abrechnungs-Feuerwehr: Montag bis Freitag von 8:00 bis 17:00 Uhr für Ihr Praxisteam erreichbar, nach dem Motto "Hilfe, ich komme gerade in der Abrechnung nicht weiter!!!". Die Anmeldung ist kostenfrei (nach Gegenzeichnung des DSGVO-Formulars), die Leistungen selbst sind kostenpflichtig. Jetzt kostenfrei zur SOS-Abrechnungs-Feuerwehr anmelden
Systematisch prüfen lassen, wo Ihre PAR-Abrechnung Honorar liegen lässt? Rufen Sie uns gerne an: 06762 9627644 - oder starten Sie mit der Abrechnungsoptimierung.
Was hat sich zum 01.07.2025 bei der UPT geändert?
Die Bindung der UPT an Kalenderzeiträume wurde abgeschafft. Seit dem 01.07.2025 gelten ausschließlich Mindestabstände zwischen zwei UPT-Terminen: 10 Monate bei Grad A, 5 Monate bei Grad B, 3 Monate bei Grad C. Praxen sollten Terminvergabe und Recall-Listen auf diese Abstände umstellen.
Können wir fehlerhaft abgerechnete PAR-Fälle rückwirkend korrigieren?
Für laufende Behandlungen gilt: Ausstehende Schritte der Therapiestrecke können korrekt dokumentiert und abgerechnet werden, solange die Fristen offen sind. Für bereits abgeschlossene, fehlerhaft abgerechnete Fälle gibt es keine einfache rückwirkende Korrektur - hier ist Beratung durch die KZV oder eine spezialisierte Abrechnungsberatung sinnvoll, bevor eine Selbstkorrektur oder Meldung erfolgt.
Was tun, wenn der EBZ-PA-Antrag abgelehnt wurde?
Zuerst die Ablehnungsbegründung der Kasse analysieren. Häufige Gründe sind unvollständige Befunddaten, fehlerhaftes Staging oder Grading und fehlende Angaben aus der Anamnese. In vielen Fällen kann ein korrigierter Antrag erneut eingereicht werden. Wichtig: Die Behandlung bis zur Genehmigung nicht fortführen, denn nicht genehmigte Leistungen sind nicht erstattungsfähig.
Gilt die PAR-Richtlinie auch für Privatpatienten?
Nein. Die PAR-Richtlinie des G-BA gilt ausschließlich für GKV-Versicherte. Bei Privatpatienten werden parodontologische Leistungen nach GOZ berechnet. Eine vollständige Befunderhebung und eine strukturierte Therapieplanung sind allerdings auch im Privatbereich medizinisch und haftungsrechtlich geboten.
Der nächste Schritt
Eine Frage zu Ihrer Abrechnung? Wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Rufen Sie uns gerne an und erzählen Sie uns von Ihrem Anliegen. Im persönlichen Gespräch klären wir gemeinsam, was für Ihre Praxis der nächste sinnvolle Schritt ist.
Für Ihre Praxis - Immer ein Gewinn!
KI-generiert