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DentCon

Nordrhein-Westfalen

Externe Abrechnung für Zahnarztpraxen in NRW: zwei KZVen, ein Team

Kurzantwort

Nordrhein-Westfalen ist das einzige Bundesland mit zwei Kassenzahnärztlichen Vereinigungen: Nordrhein mit Sitz in Düsseldorf und Westfalen-Lippe mit Sitz in Münster. Welche für Ihre Praxis zuständig ist, entscheidet der Praxisstandort. BEMA und GOZ gelten bundesweit einheitlich, die Unterschiede liegen in den Einreichungsportalen, den Formularvorgaben und in einzelnen Antragsverfahren. DentCon rechnet in beiden Bezirken ab.

Welche KZV ist für Ihre Praxis in NRW zuständig?

KZV NordrheinKZV Westfalen-Lippe
SitzDüsseldorfMünster
LandesteilRheinland, also der Westen und Süden des LandesWestfalen und Lippe, also der Osten und Norden
Städte (Auswahl)Köln, Düsseldorf, Bonn, Essen, Aachen, Duisburg, Wuppertal, Mönchengladbach, Krefeld, Leverkusen, Oberhausen, Mülheim an der RuhrDortmund, Münster, Bielefeld, Bochum, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Recklinghausen, Bottrop, Paderborn, Siegen
Einreichungeigenes Portal, eigene Formularvorgabeneigenes Portal, eigene Formularvorgaben
Offizielle Websitekzvnr.dezahnaerzte-wl.de

Die Zuordnung folgt dem Praxisstandort, nicht dem Wohnort der Behandlerin oder des Behandlers. Bei einer Praxisübernahme richtet sich die Zuständigkeit weiterhin nach der Adresse der Praxis, nicht nach der Person.

Sie sind unsicher, welcher Bezirk für Ihre Praxis gilt? Gerne prüfen wir das vorab und richten die Abrechnung von Anfang an korrekt ein.

Was unterscheidet die Abrechnung in den beiden Bezirken?

Die Grundlagen sind dieselben, nur die Abläufe unterscheiden sich. BEMA und GOZ sind bundesweit einheitlich, die Gebührenordnungen sind identisch. Unterschiede gibt es in drei Bereichen:

Das Einreichungsportal. Jede KZV betreibt ein eigenes Portal mit eigenen Zugängen, eigenen Formularen und eigener Oberfläche. Bei einem Wechsel in den anderen Bezirk ändern sich deshalb auch die gewohnten Arbeitsabläufe.

Die Einreichungstermine. Beide KZVen veröffentlichen eigene Kalender für die Quartals- und Monatsabrechnung. Verbindlich ist immer der Kalender der eigenen KZV. Was bei einer versäumten Frist geschieht und warum die fristgerechte Abgabe bei Personalausfall besonders wichtig ist, lesen Sie auf der Seite Notfall-Übernahme bei Personalausfall.

Das EBZ-Verfahren. Das elektronische Beantragungs- und Genehmigungsverfahren läuft für die vier Antragsarten ZE, PA, KG und KBR über die jeweilige KZV. Die Antragsarten sind dieselben, die Abläufe und Rückmeldungen können sich zwischen den Bezirken unterscheiden. Nach einem Wechsel sollten die Abläufe deshalb an die neue KZV angepasst werden, um Verzögerungen zu vermeiden.

Praxen mit Standorten in beiden Bezirken

Für Praxisverbünde und MVZ’s mit Standorten auf beiden Seiten der Bezirksgrenze bedeutet das: zwei Portale, zwei Terminkalender, zwei Zugangssätze.

Bei DentCon betreut ein Team beide Bezirke, mit einem Vertrag und Ihren 1-2 festen Abrechnungsexpertinnen. So entfällt für Sie die Abstimmung zwischen zwei Dienstleistern.

Ist externe Abrechnung in NRW anders als anderswo?

Externe zahnärztliche Abrechnung funktioniert in Nordrhein-Westfalen wie im übrigen Bundesgebiet, mit dem einen Unterschied, dass die Praxis einem von zwei KZV-Bezirken zugeordnet ist.

Weil wir per gesichertem Fernzugriff arbeiten, spielt der Praxisstandort für die Zusammenarbeit keine Rolle. Den vollen Leistungsumfang zeigt die Seite externe Abrechnung Zahnarzt.

Häufige Fragen von Zahnarztpraxen in NRW

Der nächste Schritt

Sie sind unsicher, welcher KZV-Bezirk für Ihre Praxis gilt oder wie sich ein Standortwechsel auswirkt? Rufen Sie uns gerne an, wir klären die Zuordnung gemeinsam mit Ihnen: 06762 9627644.

Für Ihre Praxis - Immer ein Gewinn!

Hat DentCon eine Niederlassung in NRW?

Nein. Die Abrechnung läuft per gesichertem Fernzugriff direkt in Ihrer Praxissoftware. Sie sprechen dabei mit Ihren 1-2 festen Abrechnungsexpertinnen, die Ihre Anforderungen und Abläufe kennen.

Wir wechseln den Praxisstandort innerhalb von NRW, über die Bezirksgrenze hinweg. Was ist zu tun?

Der Wechsel betrifft Zugänge, Portal und Terminkalender. Melden Sie sich gerne frühzeitig bei uns, dann richten wir die Abrechnung auf den neuen Bezirk aus, bevor die erste Monats- oder Quartalsabrechnung ansteht.

Alle weiteren Antworten stehen in den häufigen Fragen zur zahnärztlichen Abrechnung.

Der nächste Schritt

Sie möchten wissen, wo Ihre Praxis steht? Rufen Sie uns gerne an!

Wir ordnen Ihr Anliegen sofort ein und zeigen Ihnen im persönlichen Gespräch, welcher Schritt sich für Ihre Praxis lohnt.

Für Ihre Praxis - Immer ein Gewinn!

Melanie Gobbo, Geschäftsführerin von DentCon, telefoniert im hellen Büro KI-generiert